03.06.2015 13:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin
Erbschaftsteuer auf den Bund übertragen, Länder an der Umsatz- oder Einkommensteuer beteiligen
Kurzfassung: Erbschaftsteuer auf den Bund übertragen, Länder an der Umsatz- oder Einkommensteuer beteiligen Potentielle Mehreinnahmen nach einer Reform der Erbschaftsteuer vor allem für die reichen Länder - Ei ...
[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 03.06.2015] Erbschaftsteuer auf den Bund übertragen, Länder an der Umsatz- oder Einkommensteuer beteiligen
Potentielle Mehreinnahmen nach einer Reform der Erbschaftsteuer vor allem für die reichen Länder - Eine Bundeserbschaftsteuer würde die Umverteilung im Länderfinanzausgleich reduzieren - Mindereinnahmen der Länder müssten ausgeglichen werden
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sprechen sich dafür aus, im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Erbschaftsteuer auf den Bund zu übertragen und im Ausgleich dafür die Länder stärker an der Umsatzsteuer oder an der Einkommensteuer zu beteiligen. Durch die anstehende Erbschaftsteuerreform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte das Aufkommen der Erbschaftsteuer steigen. Damit würde sich die bestehende Ungleichheit der Steuereinnahmen der Bundesländer weiter erhöhen. "Eine stark umverteilende ‚Reichensteuer wie die Erbschaftsteuer gehört im Fiskalföderalismus auf die zentralstaatliche Ebene" sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Daher biete es sich an, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer und auch ihre Erhebung komplett auf den Bund zu übertragen. "Dies würde die Umverteilung im Länderfinanzausgleich verringern und damit auch die Fehlanreize für die Länder bei der Erhebung der Steuer vermeiden."
Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Erbschaftsteuer sollen Übertragungen von großen Unternehmensvermögen ab 20 Millionen Euro nicht mehr ohne weiteres steuerfrei gestellt und die Regelungen für das Verwaltungsvermögen verschärft werden. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Bundesländern zu und liegt mittelfristig bei etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr. Stefan Bach und Tony Mudrack von der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn nehmen in einer aktuellen DIW-Studie an, dass durch die Erbschaftsteuerreform längerfristig ein Mehraufkommen von etwa 1,5 Milliarden Euro erzielt werden könnte, wenn die Regelungen zu Freigrenzen und Bedürfnisprüfung bei den Unternehmensübertragungen restriktiver gefasst werden. Anhand von Informationen zum Umfang der bisher steuerfreien Unternehmensübertragungen aus einer Sonderauswertung der Erbschaftsteuerstatistik 2012 und 2013 verteilen sie in ihren Berechnungen dieses Mehraufkommen auf die Bundesländer.
Einnahmen aus der Erbschaftsteuer streuen stark
Das Erbschaftsteueraufkommen spiegelt die regionale Verteilung der Vermögen in Deutschland wider und streut stark bei den Einnahmen je Einwohner. Die Steuermehreinnahmen aufgrund einer stärkeren Besteuerung von Unternehmensvermögen würden sich deshalb noch stärker auf die wohlhabenden westdeutschen Bundesländer konzentrieren. Allen voran Hamburg, aber auch Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sowie teilweise Nordrhein-Westfalen würden einen erheblichen Zuwachs erzielen, im Gegensatz zu den ärmeren, insbesondere den ostdeutschen Ländern, in denen Unternehmensübertragungen so gut wie keine Rolle spielen. Damit verbunden wäre eine stärkere Umverteilung im Länderfinanzausgleich.
Das Erbschaftsteueraufkommen wird nach dem örtlichen Aufkommen in den Ländern verteilt. Bach und Mudrack haben drei alternative Szenarien zur Verteilung des Aufkommens durchgerechnet: Sowohl bei einer Verteilung nach Einwohnern - ähnlich wie bei der Umsatzsteuer - als auch bei einer Übertragung der Erbschaftsteuer auf den Bund und einer Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer gewinnen vor allem die finanzschwachen Flächenländer. Hamburg würde am meisten verlieren und könnte auch nicht komplett aus der Umsatzsteuer kompensiert werden, Bayern würde viel und Baden-Württemberg leicht verlieren, die beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen würden leicht profitieren.
Bei einer höheren Beteiligung der Länder an der Einkommensteuer würden trotz einer geringeren Umverteilung Bayern und Hamburg weniger Mehreinnahmen verlieren, Baden-Württemberg und vor allem Hessen sogar Einnahmen hinzugewinnen. "Eine Übertragung der Erbschaftsteuer auf den Bund in Verbindung mit einer stärkeren Beteiligung der Länder an der Einkommensteuer könnte ein sinnvoller Kompromiss sein, um die wohlhabenden Länder für eine Erbschaftsteuerreform zu gewinnen, die große Vermögen stärker belastet", sagt DIW-Steuerexperte Bach.
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Sylvie Ahrens-Urbanek
Renate Bogdanovic
Sebastian Kollmann
Marie Kristin Marten
Mohrenstraße 58
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Potentielle Mehreinnahmen nach einer Reform der Erbschaftsteuer vor allem für die reichen Länder - Eine Bundeserbschaftsteuer würde die Umverteilung im Länderfinanzausgleich reduzieren - Mindereinnahmen der Länder müssten ausgeglichen werden
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sprechen sich dafür aus, im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Erbschaftsteuer auf den Bund zu übertragen und im Ausgleich dafür die Länder stärker an der Umsatzsteuer oder an der Einkommensteuer zu beteiligen. Durch die anstehende Erbschaftsteuerreform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte das Aufkommen der Erbschaftsteuer steigen. Damit würde sich die bestehende Ungleichheit der Steuereinnahmen der Bundesländer weiter erhöhen. "Eine stark umverteilende ‚Reichensteuer wie die Erbschaftsteuer gehört im Fiskalföderalismus auf die zentralstaatliche Ebene" sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Daher biete es sich an, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer und auch ihre Erhebung komplett auf den Bund zu übertragen. "Dies würde die Umverteilung im Länderfinanzausgleich verringern und damit auch die Fehlanreize für die Länder bei der Erhebung der Steuer vermeiden."
Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Erbschaftsteuer sollen Übertragungen von großen Unternehmensvermögen ab 20 Millionen Euro nicht mehr ohne weiteres steuerfrei gestellt und die Regelungen für das Verwaltungsvermögen verschärft werden. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Bundesländern zu und liegt mittelfristig bei etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr. Stefan Bach und Tony Mudrack von der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn nehmen in einer aktuellen DIW-Studie an, dass durch die Erbschaftsteuerreform längerfristig ein Mehraufkommen von etwa 1,5 Milliarden Euro erzielt werden könnte, wenn die Regelungen zu Freigrenzen und Bedürfnisprüfung bei den Unternehmensübertragungen restriktiver gefasst werden. Anhand von Informationen zum Umfang der bisher steuerfreien Unternehmensübertragungen aus einer Sonderauswertung der Erbschaftsteuerstatistik 2012 und 2013 verteilen sie in ihren Berechnungen dieses Mehraufkommen auf die Bundesländer.
Einnahmen aus der Erbschaftsteuer streuen stark
Das Erbschaftsteueraufkommen spiegelt die regionale Verteilung der Vermögen in Deutschland wider und streut stark bei den Einnahmen je Einwohner. Die Steuermehreinnahmen aufgrund einer stärkeren Besteuerung von Unternehmensvermögen würden sich deshalb noch stärker auf die wohlhabenden westdeutschen Bundesländer konzentrieren. Allen voran Hamburg, aber auch Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sowie teilweise Nordrhein-Westfalen würden einen erheblichen Zuwachs erzielen, im Gegensatz zu den ärmeren, insbesondere den ostdeutschen Ländern, in denen Unternehmensübertragungen so gut wie keine Rolle spielen. Damit verbunden wäre eine stärkere Umverteilung im Länderfinanzausgleich.
Das Erbschaftsteueraufkommen wird nach dem örtlichen Aufkommen in den Ländern verteilt. Bach und Mudrack haben drei alternative Szenarien zur Verteilung des Aufkommens durchgerechnet: Sowohl bei einer Verteilung nach Einwohnern - ähnlich wie bei der Umsatzsteuer - als auch bei einer Übertragung der Erbschaftsteuer auf den Bund und einer Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer gewinnen vor allem die finanzschwachen Flächenländer. Hamburg würde am meisten verlieren und könnte auch nicht komplett aus der Umsatzsteuer kompensiert werden, Bayern würde viel und Baden-Württemberg leicht verlieren, die beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen würden leicht profitieren.
Bei einer höheren Beteiligung der Länder an der Einkommensteuer würden trotz einer geringeren Umverteilung Bayern und Hamburg weniger Mehreinnahmen verlieren, Baden-Württemberg und vor allem Hessen sogar Einnahmen hinzugewinnen. "Eine Übertragung der Erbschaftsteuer auf den Bund in Verbindung mit einer stärkeren Beteiligung der Länder an der Einkommensteuer könnte ein sinnvoller Kompromiss sein, um die wohlhabenden Länder für eine Erbschaftsteuerreform zu gewinnen, die große Vermögen stärker belastet", sagt DIW-Steuerexperte Bach.
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