Aufkauf von Praxen bei Überversorgungen erst ab 140 Prozent

Aufkauf von Praxen bei Überversorgungen erst ab 140 Prozent
Kurzfassung: Der Referentenentwurf zum neuen Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wurde bereits vor Monaten beschlossen. Nun sickern neue Informationen durch, welche die ohnehin bereits verschärfte Aufkaufregel für Arztpraxen noch rigoroser werden lassen. Doch es bleiben Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf.
[BfM - Beratung für Mediziner - 08.06.2015] Der kurz vor Weihnachten 2014 bekannt gewordene Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) sorgte für Unmut innerhalb der Ärzteschaft. Nun sorgt eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie für neuen Wirbel. Denn durch kleinere Planungsbereiche soll die ambulante Versorgung in Deutschland treffsicherer gemacht werden. "Der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2015 aufzustellen, soll noch im Versorgungsstärkungsgesetz untergebracht werden", berichtet die Ärzte Zeitung.

Neu ist dabei, dass nicht mehr nur ein rechnerisches Arzt-Einwohner-Verhältnis die überwiegende Grundlage für die Bedarfsplanung ist. Vielmehr sollen auch soziale Faktoren, die Morbidität und die Erreichbarkeit der Arztpraxen, beispielsweise durch den öffentlichen Nahverkehr, mit einfließen. "Die gegenwärtigen Planungsbereiche sind zu groß und ungeschickt geschnitten", wird SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach von der Ärzte Zeitung zitiert.

Nachträgliche Änderung der Aufkaufregel
Die neue Bedarfsplanung schalte die umstrittene Aufkaufregel erst scharf, so Lauterbach. Neu eingefügt in den Entwurf des VSG haben die Koalitionäre eine Änderung der Aufkaufregel. Sie soll künftig erst ab 140 Prozent Versorgungsgrad greifen. Gegenwärtig können sich die Zulassungsausschüsse auf Mitversorgereffekte berufen. Die geplanten neuen, kleineren Planungseinheiten haben aber dann zur Folge, dass sich Kassenärztliche Vereinigungen und Kostenträger häufiger über den Aufkauf von Arztsitzen beraten müssen als dies bei der heutigen Regel der Fall ist.

"Trotz dieser Verschärfung bleiben beim Praxisverkauf für Verkäufer wie Käufer immer noch genügend Gestaltungsmöglichkeiten", sagt René Deutschmann, Inhaber der Berliner Beratung für Mediziner. Wie diese Möglichkeiten konkret aussehen, ist individuell zu klären und bedarf einer Analyse eines guten Beraters.
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