Treffen der Bundeskanzlerin mit Partei- und Fraktionsvorsitzenden zur Energiepolitik
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 09.05.2011
Pressemitteilung vom: 09.05.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute Mittag die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien im Bundeskanzleramt empfangen. In einem konstruktiven ...
[Bundesregierung - 09.05.2011] Treffen der Bundeskanzlerin mit Partei- und Fraktionsvorsitzenden zur Energiepolitik
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute Mittag die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien im Bundeskanzleramt empfangen.
In einem konstruktiven Gespräch unterrichtete die Bundeskanzlerin sie über den Zeitplan der Bundesregierung bei den anstehenden energiepolitischen Maßnahmen sowie über den Umfang der geplanten Gesetzgebung.
Alle Seiten kamen überein, sich gegebenenfalls nach Abschluss der Arbeit der Ethikkommission Ende Mai ein weiteres Mal zu treffen.
Presse- und Informationsamt der
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E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute Mittag die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien im Bundeskanzleramt empfangen.
In einem konstruktiven Gespräch unterrichtete die Bundeskanzlerin sie über den Zeitplan der Bundesregierung bei den anstehenden energiepolitischen Maßnahmen sowie über den Umfang der geplanten Gesetzgebung.
Alle Seiten kamen überein, sich gegebenenfalls nach Abschluss der Arbeit der Ethikkommission Ende Mai ein weiteres Mal zu treffen.
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Über Bundesregierung:
Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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