ISDS - Körzell: EU-Parlament sollte Investoren-Klagerechte in TTIP ablehnen

Kurzfassung: ISDS - Körzell: EU-Parlament sollte Investoren-Klagerechte in TTIP ablehnenDGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell begrüßt die anstehende Entschließung des Europaparlaments zum transatlantischen Fre ...
[Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - 09.06.2015] ISDS - Körzell: EU-Parlament sollte Investoren-Klagerechte in TTIP ablehnen

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell begrüßt die anstehende Entschließung des Europaparlaments zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, fordert aber eine klare Absage an Investitionsschutzregeln. Körzell sagte am Dienstag in Berlin:
"Es ist wichtig, dass die gewählten Vertreter des EU-Parlaments ihr Recht wahrnehmen und sich zu TTIP positionieren. Der Verhandlungsprozess darf nicht allein der EU-Kommission überlassen werden.
Der DGB begrüßt, dass der Entschließungsentwurf in seinen Forderungen an das TTIP-Nachhaltigkeitskapitel deutlich über frühere Formulierungen hinausgeht. Die verbindliche Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen ist eine wichtige Forderung der Gewerkschaften, ebenso wie die Forderung, das Nachhaltigkeitskapitel unter das allgemeine Streitbeilegungsverfahren zu stellen. Regeln zu Umwelt und Arbeitnehmerrechten müssen durchsetzbar, Verstöße sanktionierbar sein. Nachhaltigkeitskapitel dürfen nicht länger zahnlose Tiger bleiben.
Mehr als bedauerlich ist allerdings, dass der Resolutionsentwurf Sonderklagerechte von Investoren gegen Staaten (ISDS) nicht mehr ausschließt. Stattdessen sollen die jüngsten Reformvorschläge der EU-Kommission zur Grundlage gemacht werden. Diese Vorschläge reichen aber nicht aus, um negative Auswirkungen auf die Regulierungsfähigkeit von Staaten auszuschließen. In einem transatlantischen Freihandelsabkommen ist grundsätzlich kein paralleles Gerichtssystem notwendig und auch kein gesonderter Schutz ausländischer Investoren. Beide Partner haben hochentwickelte Rechtssysteme. TTIP darf kein ISDS enthalten.
Darüber hinaus hätten die Formulierungen zu Gunsten einer Positivliste bei der Dienstleistungsliberalisierung und zum verbindlichen und umfassenden Ausschluss öffentlicher Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge deutlicher ausfallen müssen. Der ursprüngliche Resolutionsentwurf hatte hier klarere Formulierungen gewählt."

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