Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter

  • Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 09.05.2011
Pressemitteilung vom: 09.05.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe

Kurzfassung: Unternehmer rechtskräftig Das Landgericht Stuttgart hat vier Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen von ...

[Bundesgerichtshof (BGH) - 09.05.2011] Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter


Unternehmer rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat vier Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren, neun Jahren, zehn Jahren und elf Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die aus Sizilien stammenden, in Deutschland teilweise bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten enge private (teils familiäre) und berufliche Kontakte. Anfang Oktober 2009 fassten sie den Entschluss, einen wohlhabenden Unternehmer aus Stuttgart zu überfallen und auszurauben. Sie beschafften sich ein Fahrzeug und kundschafteten das Verhalten ihres Opfers aus.

Am 21. November 2009 begaben sich dem Tatplan entsprechend drei der Angeklagten – der vierte wartete in einer Gaststätte – zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter zum Anwesen des Opfers. Sie trugen Masken mit Sehschlitzen und führten scharf geladene Schusswaffen (darunter eine Pistole Kaliber 9mm Makarow) mit sich, die sie bereit waren, im Notfall auch zu gebrauchen. Sie nahmen billigend in Kauf, dass ihr Opfer dabei ums Leben kommen könnte. Dies war ihnen jedoch egal, sie wollten um jeden Preis an das in einem Tresor vermutete Geld in Höhe von mehreren tausend Euro. Gegen 23:00 Uhr kam der Unternehmer nach Hause. Er war – womit die Angeklagten nicht rechneten – in Begleitung seiner Lebensgefährtin, die auch das Fahrzeug lenkte. Nach dem Einfahren in die Garage verließen beide ihr Fahrzeug. In diesem Moment drangen die Täter über die hintere Tür in die Garage ein, um ihre nichtsahnenden Opfer zu überrumpeln. Als sich der Unternehmer mit Fäusten gegen die Eindringlinge zur Wehr setzen wollte, gab der unbekannte Mittäter zwei Schüsse auf diesen ab, die das Opfer am linken Oberschenkel und im Bereich der linken Hüfte trafen. Während der Unternehmer zu Boden sank, begann dessen Lebensgefährtin, anhaltend und laut zu schreien. Die Angeklagten erkannten nunmehr, dass sie die Tat nicht mehr würden durchführen können. Sie fürchteten auch, wegen der Schreie entdeckt zu werden. Sie flüchteten vom Tatort in verschiedene Richtungen.

Der in höchster Lebensgefahr schwebende Unternehmer wurde vom herbeigerufenen Notarzt in ein Stuttgarter Krankenhaus gebracht, wo er aufgrund einer sofort durchgeführten Notoperation gerettet werden konnte. Aufgrund der Schwere der Verletzungen folgte ein längerer stationärer Krankenhausaufenthalt; es mussten 16 weitere operative Eingriffe vorgenommen werden. Intensive Rehabilitationsmaßnahmen sollen dazu beitragen, eine weitgehende Normalisierung der physischen Gesundheit wiederherzustellen. Die Lebensgefährtin des Unternehmers leidet bis heute unter den psychischen Folgen der Tat.

Drei der vier Angeklagten haben gegen Ihre Verurteilung Revision eingelegt, mit der sie formelle und materiellrechtliche Fehler geltend machen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 13. April 2011 – 1 StR 77/11

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 14. Oktober 2010 – 9 Ks 114 Js 106409/09


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.

Firmenkontakt:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Die Pressemeldung "Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter" ist Bundesgerichtshof (BGH).