18.06.2015 17:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards
Kurzfassung: USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen MenschenrechtsstandardsAmnesty stellt heute auf Telefon-Pressekonferenz Bericht zu tödlicher Polizeigewalt vorIn keinem der 50 US ...
[Amnesty International - 18.06.2015] USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards
Amnesty stellt heute auf Telefon-Pressekonferenz Bericht zu tödlicher Polizeigewalt vor
In keinem der 50 US-Bundesstaaten entsprechen die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung tödlicher Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben den internationalen Menschenrechtsstandards. In einigen ist überhaupt nicht geregelt, wann Polizisten Schusswaffen einsetzen dürfen. Das belegt der heute veröffentlichte Bericht Deadly Force: Police Use of Lethal Force in the United States. Amnesty-Ermittler überprüften und analysierten landesweit Gesetzesvorgaben, Polizeiberichte, relevante Gerichtsurteile und vorhandene statistische Daten.
13 Bundesstaaten, darunter New York, Kalifornien, South Dakota und Missouri erfüllen nicht einmal die Mindeststandards der US-amerikanischen Verfassung. Neun Bundesländer und der District of Columbia haben überhaupt keine Gesetze, die regulieren, unter welchen Umständen Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben tödliche Gewalt anwenden dürfen. Staatliche Institutionen, die Fälle tödlicher Polizeigewalt umgehend, unabhängig und umfassend untersuchen, gibt es in keinem einzigen Bundesstaat.
Auch umfassende nationale Statistiken über die Zahl der Opfer von Polizeigewalt gibt es nicht. Die wenigen vorhandenen offiziellen Daten legen nahe, dass Afroamerikaner unverhältnismäßig häufig Opfer tödlicher Polizeigewalt werden.
Amnesty International fordert die USA dazu auf, die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene und in den Bundesstaaten internationalen Menschenrechtsstandards anzupassen. Polizeibeamte dürfen nur dann potenziell tödliche Waffen einsetzen oder mögliche todbringende körperliche Gewalt anwenden, wenn dies das einzige und letzte Mittel ist, um die Beamten oder andere Personen in unmittelbarer Lebensgefahr oder vor einer drohenden schwerwiegenden Körperverletzung zu schützen. Außerdem müssen Statistiken erstellt und Daten erfasst und veröffentlicht werden, die tödliche Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeibefugnissen umfassend dokumentieren.
Den englischsprachigen Bericht (105 S.), eine Zusammenfassung (8 S.) und ein Faktenpapier (2 S.) finden Sie hier. Um 18 Uhr wird es eine Presse-Telefonkonferenz mit Steven W. Hawkins, dem Generalsekretär von Amnesty International in den USA, und anderen Experten und Autoren des Berichts geben. Für genaue Informationen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Amnesty stellt heute auf Telefon-Pressekonferenz Bericht zu tödlicher Polizeigewalt vor
In keinem der 50 US-Bundesstaaten entsprechen die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung tödlicher Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben den internationalen Menschenrechtsstandards. In einigen ist überhaupt nicht geregelt, wann Polizisten Schusswaffen einsetzen dürfen. Das belegt der heute veröffentlichte Bericht Deadly Force: Police Use of Lethal Force in the United States. Amnesty-Ermittler überprüften und analysierten landesweit Gesetzesvorgaben, Polizeiberichte, relevante Gerichtsurteile und vorhandene statistische Daten.
13 Bundesstaaten, darunter New York, Kalifornien, South Dakota und Missouri erfüllen nicht einmal die Mindeststandards der US-amerikanischen Verfassung. Neun Bundesländer und der District of Columbia haben überhaupt keine Gesetze, die regulieren, unter welchen Umständen Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben tödliche Gewalt anwenden dürfen. Staatliche Institutionen, die Fälle tödlicher Polizeigewalt umgehend, unabhängig und umfassend untersuchen, gibt es in keinem einzigen Bundesstaat.
Auch umfassende nationale Statistiken über die Zahl der Opfer von Polizeigewalt gibt es nicht. Die wenigen vorhandenen offiziellen Daten legen nahe, dass Afroamerikaner unverhältnismäßig häufig Opfer tödlicher Polizeigewalt werden.
Amnesty International fordert die USA dazu auf, die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene und in den Bundesstaaten internationalen Menschenrechtsstandards anzupassen. Polizeibeamte dürfen nur dann potenziell tödliche Waffen einsetzen oder mögliche todbringende körperliche Gewalt anwenden, wenn dies das einzige und letzte Mittel ist, um die Beamten oder andere Personen in unmittelbarer Lebensgefahr oder vor einer drohenden schwerwiegenden Körperverletzung zu schützen. Außerdem müssen Statistiken erstellt und Daten erfasst und veröffentlicht werden, die tödliche Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeibefugnissen umfassend dokumentieren.
Den englischsprachigen Bericht (105 S.), eine Zusammenfassung (8 S.) und ein Faktenpapier (2 S.) finden Sie hier. Um 18 Uhr wird es eine Presse-Telefonkonferenz mit Steven W. Hawkins, dem Generalsekretär von Amnesty International in den USA, und anderen Experten und Autoren des Berichts geben. Für genaue Informationen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
01.10.2015 Für ein Europa der Menschenrechte!
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Amnesty International
10115 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Amnesty International
10115 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/amnesty-international-pressefach.html
Die Pressemeldung "USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards" ist Amnesty International, vertreten durch .