19.06.2015 17:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von E.ON
Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle
Kurzfassung: Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der WiederaufarbeitungsabfälleGemeinsame Pressemitteilung von EnBW, E.ON, RWE und Vatten ...
[E.ON - 19.06.2015] Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle
Gemeinsame Pressemitteilung von EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall
Das Bundesumweltministerium und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben sich auf einen Entscheidungsprozess für die Rückführung sämtlicher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien verständigt. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier bekennen sich beide Seiten zu einer möglichst zügigen Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und Sellafield nach Deutschland.
EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall begrüßen, dass das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Aufbewahrung der Behälter mit den Wiederaufarbeitungsabfällen vorgelegt hat, und werden dieses jetzt eingehend unter Standort-, Wirtschaftlichkeits- und standortübergreifende Aspekten prüfen. Ergebnis dieser Prüfung werden ggf. auch Vorschläge zu einer Optimierung des Konzeptes sein. Weitere Festlegungen sollen in einer gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe getroffen werden. Dabei kommt es den Unternehmen auf eine möglichst breite Akzeptanz an. Sie bitten daher das Bundesumweltministerium, sich auch weiterhin für eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Ländern und Standortgemeinden einzusetzen.
Als Vorleistung für eine konstruktive Lösung beantragen die Unternehmen, die in dieser Sache laufenden Verfahren gegen die Länder zunächst ruhen zu lassen, wenn die betroffenen Länder hierzu ebenfalls bereit sind. Im Falle einer Einigung auf ein gemeinsames Konzept mit angemessener Kostenverteilung ist auch die Rücknahme sämtlicher Klagen einschließlich der Verfassungsbeschwerden zur alternativen Zwischenlagerung möglich. Gleichzeitig stellt das Bundesumweltministerium sicher, "dass bis zum Abschluss der Beratungen in der gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe der Entsorgungsvorsorgenachweis und die Erfüllung der Sorgepflicht insoweit anerkannt bleibt", heißt es in dem Eckpunktepapier.
Die vier Unternehmen erklären ausdrücklich ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen, die genehmigungsrechtlich, wirtschaftlich und nach Aktienrecht akzeptabel sind sowie rechtssicher umgesetzt werden können.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
E.On Aktiengesellschaft
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211/4579 0
Telefax: 0211/4579 501
Mail: info@eon.com
URL: http://www.e-on.com
Gemeinsame Pressemitteilung von EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall
Das Bundesumweltministerium und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben sich auf einen Entscheidungsprozess für die Rückführung sämtlicher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien verständigt. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier bekennen sich beide Seiten zu einer möglichst zügigen Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und Sellafield nach Deutschland.
EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall begrüßen, dass das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Aufbewahrung der Behälter mit den Wiederaufarbeitungsabfällen vorgelegt hat, und werden dieses jetzt eingehend unter Standort-, Wirtschaftlichkeits- und standortübergreifende Aspekten prüfen. Ergebnis dieser Prüfung werden ggf. auch Vorschläge zu einer Optimierung des Konzeptes sein. Weitere Festlegungen sollen in einer gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe getroffen werden. Dabei kommt es den Unternehmen auf eine möglichst breite Akzeptanz an. Sie bitten daher das Bundesumweltministerium, sich auch weiterhin für eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Ländern und Standortgemeinden einzusetzen.
Als Vorleistung für eine konstruktive Lösung beantragen die Unternehmen, die in dieser Sache laufenden Verfahren gegen die Länder zunächst ruhen zu lassen, wenn die betroffenen Länder hierzu ebenfalls bereit sind. Im Falle einer Einigung auf ein gemeinsames Konzept mit angemessener Kostenverteilung ist auch die Rücknahme sämtlicher Klagen einschließlich der Verfassungsbeschwerden zur alternativen Zwischenlagerung möglich. Gleichzeitig stellt das Bundesumweltministerium sicher, "dass bis zum Abschluss der Beratungen in der gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe der Entsorgungsvorsorgenachweis und die Erfüllung der Sorgepflicht insoweit anerkannt bleibt", heißt es in dem Eckpunktepapier.
Die vier Unternehmen erklären ausdrücklich ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen, die genehmigungsrechtlich, wirtschaftlich und nach Aktienrecht akzeptabel sind sowie rechtssicher umgesetzt werden können.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
E.On Aktiengesellschaft
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211/4579 0
Telefax: 0211/4579 501
Mail: info@eon.com
URL: http://www.e-on.com
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
01.09.2015 Kunst kaufen. Obdachlosen helfen.
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
E.ON
40479 Düsseldorf
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
E.ON
40479 Düsseldorf
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/e.on-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle" ist E.ON, vertreten durch .