24.06.2015 11:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des FinanzausschussesMontag, 29. Juni 2015, 14 UhrMarie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der BundesregierungEntwurf eines Geset ...
[Deutscher Bundestag - 24.06.2015] Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Montag, 29. Juni 2015, 14 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
BT-Drucksache 18/4902
Die Sachverständigen:
- American Chamber of Commerce in Germany e. V.
- Jürgen Brandt, BFH-Richter und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages
- Bundessteuerberaterkammer
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
- Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
- Deutscher Städtetag
- Prof. Dr. Markus Diller, Universität Passau
- Ernst
Young GmbH
- Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Prof. Dr. Frank Hechtner, Freie Universität Berlin
- Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
- Uwe Rauhöft, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL)
- Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V.
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: Email: finanzausschuss@bundestag.de
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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