24.06.2015 11:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungMontag, 29. Juni 2015, 14 UhrPaul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300Öffentliche Anhörung zum Thema"Förderung de ...
[Deutscher Bundestag - 24.06.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Montag, 29. Juni 2015, 14 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Öffentliche Anhörung zum Thema
"Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes"
Vorlagen zur Anhörung:
- Gesetzentwurf der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
BT-Drucksache 18/1463
- Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern
BT-Drucksache 18/4804
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 BT-Drucksache 17/13670 Wissenschaftsrat Empfehlungen zu "Karrierezielen und -wegen an Universitäten"
Die Sachverständigen:
- Dr. Anke Burkhardt, Abteilungsleiterin, Institut für Hochschulforschung (HoF), Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg
- Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Frankfurt a. M.
- Matthias Neis, Gewerkschaftssekretär, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin-Brandenburg
- Dipl.-Math. Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, Stuttgart
- Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
- Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin für Hochschulmedizin und Gesundheit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
- Rüdiger Willems, Stellvertretender Generalsekretär Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft München
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: bildungundforschung@bundestag.de.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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