24.06.2015 15:24 Uhr in Gesundheit & Wellness von Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
Innenministerkonferenz - DRK: Familienzusammenführung für syrische Flüchtlinge erleichtern
Kurzfassung: Innenministerkonferenz - DRK: Familienzusammenführung für syrische Flüchtlinge erleichternDas Deutsche Rote Kreuz setzt sich für weitere Verbesserungen beim Familiennachzug für in Deutschland leb ...
[Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - 24.06.2015] Innenministerkonferenz - DRK: Familienzusammenführung für syrische Flüchtlinge erleichtern
Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich für weitere Verbesserungen beim Familiennachzug für in Deutschland lebende Flüchtlinge aus Syrien ein. Anlässlich der heute in Mainz beginnenden Innenministerkonferenz appelliert DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters an die Bundesländer, das Visumverfahren für die Familienangehörigen weiter zu erleichtern. So sollten nach Ansicht des DRK die Länderinnenminister gegenüber dem Auswärtigen Amt eine sogenannte "Globalzustimmung" erteilen. Dann könnten die deutschen Botschaften wesentlich schneller als jetzt über die Visumanträge entscheiden. "Die zügige Gewährung des Nachzuges von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu in Deutschland lebenden schutzberechtigten Syrern ist eine humanitäre Verpflichtung, der nicht schnell genug nachgekommen werden kann", sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
In Deutschland als Flüchtlinge anerkannte Syrer haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachziehen zu lassen. Die große Zahl der entsprechenden Visumanträge hat zu einer unangemessen langen Bearbeitungszeit geführt. Hinzu kommt, dass die Überprüfung der Ehe- und Abstammungsurkunden sehr aufwendig ist und syrischen Familienangehörigen, die zumeist in ein Nachbarland geflohen sind, die Beschaffung dieser Urkunden vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in vielen Fällen schlicht unmöglich ist.
Das DRK begrüßt, dass das Auswärtige Amt hier bereits Verfahrenserleichterungen eingeführt hat. So wurde bei der deutschen Botschaft in Beirut ein beschleunigtes und vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. Die Botschaften können in Fällen, in denen der Nachweis der familiären Verhältnisse unmöglich ist, durch legalisierte Urkunden auch eine Glaubhaftmachung anerkennen.
"Diese Erleichterungen seitens der Deutschen Botschaften sollten dadurch ergänzt werden, dass die Ausländerbehörden in Deutschland auf eine zusätzliche Doppelprüfung der Einreisevoraussetzungen verzichten. Dies würde nicht nur die Behörden entlasten, sondern auch verhindern, dass sich Familienangehörige auf den irregulären und lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer begeben", sagt Dr. Seiters.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben seit Jahresbeginn 26.250 syrische Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt.
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit Nationalen Gesellschaften in 189 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt.
Ansprechpartner DRK-Pressestelle:
Dr. Dieter Schütz
Alexandra Burck
Susanne Pohl
Tel. 030 85404 158
Tel. 030 85404 155
Tel. 03085404 161
Schuetz@DRK.de
Burck@DRK.de
Pohls@DRK.de
Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich für weitere Verbesserungen beim Familiennachzug für in Deutschland lebende Flüchtlinge aus Syrien ein. Anlässlich der heute in Mainz beginnenden Innenministerkonferenz appelliert DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters an die Bundesländer, das Visumverfahren für die Familienangehörigen weiter zu erleichtern. So sollten nach Ansicht des DRK die Länderinnenminister gegenüber dem Auswärtigen Amt eine sogenannte "Globalzustimmung" erteilen. Dann könnten die deutschen Botschaften wesentlich schneller als jetzt über die Visumanträge entscheiden. "Die zügige Gewährung des Nachzuges von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu in Deutschland lebenden schutzberechtigten Syrern ist eine humanitäre Verpflichtung, der nicht schnell genug nachgekommen werden kann", sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
In Deutschland als Flüchtlinge anerkannte Syrer haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachziehen zu lassen. Die große Zahl der entsprechenden Visumanträge hat zu einer unangemessen langen Bearbeitungszeit geführt. Hinzu kommt, dass die Überprüfung der Ehe- und Abstammungsurkunden sehr aufwendig ist und syrischen Familienangehörigen, die zumeist in ein Nachbarland geflohen sind, die Beschaffung dieser Urkunden vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in vielen Fällen schlicht unmöglich ist.
Das DRK begrüßt, dass das Auswärtige Amt hier bereits Verfahrenserleichterungen eingeführt hat. So wurde bei der deutschen Botschaft in Beirut ein beschleunigtes und vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. Die Botschaften können in Fällen, in denen der Nachweis der familiären Verhältnisse unmöglich ist, durch legalisierte Urkunden auch eine Glaubhaftmachung anerkennen.
"Diese Erleichterungen seitens der Deutschen Botschaften sollten dadurch ergänzt werden, dass die Ausländerbehörden in Deutschland auf eine zusätzliche Doppelprüfung der Einreisevoraussetzungen verzichten. Dies würde nicht nur die Behörden entlasten, sondern auch verhindern, dass sich Familienangehörige auf den irregulären und lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer begeben", sagt Dr. Seiters.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben seit Jahresbeginn 26.250 syrische Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt.
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