25.06.2015 09:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses am 1. Juli 2015
Kurzfassung: Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses am 1. Juli 2015Mittwoch, 01. Juli 2015, 11 UhrPaul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400Am Mittwoch, 1. Juli 2015 f ...
[Deutscher Bundestag - 25.06.2015] Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses am 1. Juli 2015
Mittwoch, 01. Juli 2015, 11 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Am Mittwoch, 1. Juli 2015 findet eine öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses statt.
Für den Zutritt zum Deutschen Bundestag gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages (vgl. www.bundestag.de/presse/akkreditierung)
Darüber hinaus benötigen Medienvertreter, die die Zeugenbefragung von der Tribüne aus verfolgen wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen pro Medienorganisation grundsätzlich nur ein solcher Ausweis ausgestellt wird.
Medien, die Zugangskarten erhalten möchten, melden sich bitte schriftlich im Pressereferat des Bundestages unter akkreditierung@bundestag.de an. Die Anmeldungen werden ab sofort bis Montag, 29. Juni 2015 12 Uhr angenommen.
Die Zugangskarten werden am Mittwoch vor Beginn der Zeugenbefragung vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171
Fax +49 30 227-36192
pressereferat@bundestag.de
www.bundestag.de
Mittwoch, 01. Juli 2015, 11 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Am Mittwoch, 1. Juli 2015 findet eine öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses statt.
Für den Zutritt zum Deutschen Bundestag gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages (vgl. www.bundestag.de/presse/akkreditierung)
Darüber hinaus benötigen Medienvertreter, die die Zeugenbefragung von der Tribüne aus verfolgen wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen pro Medienorganisation grundsätzlich nur ein solcher Ausweis ausgestellt wird.
Medien, die Zugangskarten erhalten möchten, melden sich bitte schriftlich im Pressereferat des Bundestages unter akkreditierung@bundestag.de an. Die Anmeldungen werden ab sofort bis Montag, 29. Juni 2015 12 Uhr angenommen.
Die Zugangskarten werden am Mittwoch vor Beginn der Zeugenbefragung vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten
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