25.06.2015 09:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Statistisches Bundesamt
Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in Frankreich
Kurzfassung: Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in FrankreichDie tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2014 in Deutsch ...
[Statistisches Bundesamt - 25.06.2015] Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in Frankreich
Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2014 in Deutschland um 2,9 % und in Frankreich um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise - gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2014 gegenüber 2013 in Deutschland mit + 0,8 % höher als in Frankreich (+ 0,6 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 % im Gastgewerbe und 3,3 % im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 % in der Energieversorgung und jeweils 1,7 % im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.
Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen mit den Lohnnebenkosten (insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung) die Arbeitskosten aus. In der deutschen Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014 betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt.
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient vor allem der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Weitere Auskünfte geben:
Sabine Touil
Telefon: +49 611 75 4327
Kontaktformular
INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
E-Mail: bureau-de-presse@insee.fr
Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2014 in Deutschland um 2,9 % und in Frankreich um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise - gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2014 gegenüber 2013 in Deutschland mit + 0,8 % höher als in Frankreich (+ 0,6 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 % im Gastgewerbe und 3,3 % im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 % in der Energieversorgung und jeweils 1,7 % im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.
Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen mit den Lohnnebenkosten (insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung) die Arbeitskosten aus. In der deutschen Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014 betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt.
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient vor allem der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Weitere Auskünfte geben:
Sabine Touil
Telefon: +49 611 75 4327
Kontaktformular
INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
E-Mail: bureau-de-presse@insee.fr
Weitere Informationen
Statistisches Bundesamt,
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Statistisches Bundesamt
65189 Wiesbaden
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Statistisches Bundesamt
65189 Wiesbaden
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/statistisches-bundesamt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in Frankreich" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in Frankreich" ist Statistisches Bundesamt, vertreten durch .