02.07.2015 05:29 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von TÜV NORD CERT
Branchenthema Energieeffizienz: EDL-G-Novelle nimmt Unternehmen in die Pflicht
Kurzfassung: Branchenthema Energieeffizienz: EDL-G-Novelle nimmt Unternehmen in die PflichtUm die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen und darüber hinausgehende Verbesserungen auf den Weg ...
[TÜV NORD CERT - 02.07.2015] Branchenthema Energieeffizienz: EDL-G-Novelle nimmt Unternehmen in die Pflicht
Um die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen und darüber hinausgehende Verbesserungen auf den Weg zu bringen, hat die Europäische Union Ende 2012 die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU verabschiedet. Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen anzuhalten. Sie werden dazu verpflichtet, Energieaudits oder vergleichbare Prüfungen durchzuführen. Jetzt ist die erste Novelle des Energie-Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Holger Hoffmann, Leiter des Fachbereiches Managementsysteme bei TÜV NORD CERT erläutert, was sich für Unternehmen jetzt ändert.
Herr Hoffmann, wen betrifft die Neufassung des EDL-G?
Das neue deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen betrifft nicht mehr nur energieintensive Unternehmen oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern alle Firmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung gelten. Das heißt, alle Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro müssen sich künftig den Anforderungen des EDL-G stellen. Auch kleinere unselbständige Unternehmen, die Teil eines betroffenen Konzerns oder Unternehmens sind, sind in der Pflicht. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.
Warum sind jetzt auch Handelsunternehmen, Finanzwirtschaft und Co betroffen?
Das wird zwar nicht weiter begründet, doch wenn das Ziel der verantwortungsvolle Umgang mit Energie zum Schutz des Klimas ist, und wenn der Klimaschutz übergreifend verstanden wird, dann ist es nur konsequent, dass das EDL-G übergreifend angewendet wird und damit letztlich uns alle als Verbraucher mit einbezieht.
Was sind die konkreten Anforderungen und welche Alternativen gibt es?
Die Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 vorgenommen haben. Ziel ist es, die Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs im Unternehmen zu erfassen. Dieses Audit muss dann alle vier Jahre wiederholt werden. Alternativ können die Unternehmen aber auch ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einführen und zertifizieren oder verifizieren lassen. Die Einführung eines dieser Managementsysteme muss auf Verlangen des BAFA erklärt werden und spätestens bis zum 31. Dezember 2016 durch eine Zertifizierung oder Verifizierung abgeschlossen sein. Allerdings müssen die Unternehmen, die ein Managementsystem bevorzugen, bis zum 5. Dezember 2015 wenigstens eine energetische Bewertung nach den Vorgaben der Norm vorlegen können. Bei einem Umweltmanagementsystem muss die Datenerhebung und -auswertung zu Energieträgern und Energieströmen abgeschlossen sein.
Warum diese Ausnahme?
Die Managementsysteme gelten als höherwertig, weil sie neben der Betrachtung der Energieträger und Verbräuche eben auch von einer langfristigen Energiepolitik samt Zielen, Planung sowie Verbesserungsprogrammen getragen werden. Mittels interner Kommunikation und idealerweise auch Schulung und Beteiligung der Mitarbeiter. Außerdem erfolgt durch jährliche interne Audits und Bewertungen durch das Management eine tiefere Verankerung im Unternehmen. Ein richtiges Energiemanagement eben. Nach unseren Beobachtungen trägt die jährliche Begutachtung durch unsere auf Branchen spezialisierten Auditoren ebenfalls dazu bei, Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Das ist unser Anspruch. Um das vorzubereiten und umzusetzen brauchen die Unternehmen mehr Zeit.
Das ist ein ambitionierter Zeitplan…
Ja, das ist sehr ambitioniert. Je nach Komplexität und Unterstützung durch versierte Berater oder Hilfe aus der jeweiligen Branche ist es aber trotzdem gut möglich, zum Beispiel ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 in sechs bis neun Monaten aufzubauen. Viele Unternehmen sind auch schon mit Managementsystemen vertraut. Zum Beispiel nach ISO 9001 für das Qualitätsmanagement oder ISO 14001 für ein Umweltmanagement. Ihnen fällt die Erweiterung natürlich leichter. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber Anwendungshilfen für Unternehmen mit mehreren Standorten, Vereinfachung für verbundene Unternehmen im Wiederholungsaudit und Rücksichtnahmen in der Prüfung. Es werden weitere Informationen und Regelungen von BAFA erwartet.
Welche Vorgaben sind im Rahmen eines Energieaudits zu erfüllen?
Grundlage für die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie geforderten Energieaudits ist die DIN EN 16247-1, die den Ablauf festlegt. Mit der Durchführung wird in der Regel ein anerkannter Energieauditor betraut. TÜV NORD verfügt über entsprechend ausgebildete und erfahrene Energieauditoren. Auf Unternehmensseite ist ein interner oder externer Beauftragter als Ansprechpartner und Koordinator für das Energieaudit zu nennen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft stichprobenartig, ob diese Vorgaben eingehalten werden und der Energieauditor über die nötige Qualifikation verfügt.
Wie unterscheidet sich ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vom Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein technisch-methodisches Audit, das sich vor allem darauf konzentriert, Möglichkeiten der Energieeinsparung zu identifizieren und zu bewerten. Dem gegenüber berücksichtigt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 auch übergeordnete Strukturen und Prozesse und bezieht die verantwortlichen Mitarbeiter stärker ein. Davon profitieren zertifizierte Unternehmen auf vielfältige Weise: Sie wirtschaften energieeffizient und nachhaltig, reduzieren CO2-Emissionen und tragen damit signifikant zum Schutz der Umwelt und des Klimas bei. Sie gewinnen Transparenz über ihre Energieverbräuche sowie deren Verursachung und können die Energieeffizienz und häufig auch die Materialeffizienz gezielter verbessern.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich auch entsprechende Maßnahmen - etwa für den Produktionsprozess oder den Einkauf - ableiten, die die Energiekosten nachhaltig senken helfen. Zum Teil lassen sich auch Steuervorteile nutzen, aber in jedem Fall gewinnen die Unternehmen an Reputation gegenüber Kunden, dem Arbeitsmarkt und anderen Interessensgruppen.
TÜV NORD AG
Svea Büttner
Konzern-Kommunikation
fon: 0511 998-61270
sbuettner@tuev-nord.de
www.tuev-nord.de
Um die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen und darüber hinausgehende Verbesserungen auf den Weg zu bringen, hat die Europäische Union Ende 2012 die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU verabschiedet. Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen anzuhalten. Sie werden dazu verpflichtet, Energieaudits oder vergleichbare Prüfungen durchzuführen. Jetzt ist die erste Novelle des Energie-Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Holger Hoffmann, Leiter des Fachbereiches Managementsysteme bei TÜV NORD CERT erläutert, was sich für Unternehmen jetzt ändert.
Herr Hoffmann, wen betrifft die Neufassung des EDL-G?
Das neue deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen betrifft nicht mehr nur energieintensive Unternehmen oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern alle Firmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung gelten. Das heißt, alle Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro müssen sich künftig den Anforderungen des EDL-G stellen. Auch kleinere unselbständige Unternehmen, die Teil eines betroffenen Konzerns oder Unternehmens sind, sind in der Pflicht. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.
Warum sind jetzt auch Handelsunternehmen, Finanzwirtschaft und Co betroffen?
Das wird zwar nicht weiter begründet, doch wenn das Ziel der verantwortungsvolle Umgang mit Energie zum Schutz des Klimas ist, und wenn der Klimaschutz übergreifend verstanden wird, dann ist es nur konsequent, dass das EDL-G übergreifend angewendet wird und damit letztlich uns alle als Verbraucher mit einbezieht.
Was sind die konkreten Anforderungen und welche Alternativen gibt es?
Die Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 vorgenommen haben. Ziel ist es, die Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs im Unternehmen zu erfassen. Dieses Audit muss dann alle vier Jahre wiederholt werden. Alternativ können die Unternehmen aber auch ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einführen und zertifizieren oder verifizieren lassen. Die Einführung eines dieser Managementsysteme muss auf Verlangen des BAFA erklärt werden und spätestens bis zum 31. Dezember 2016 durch eine Zertifizierung oder Verifizierung abgeschlossen sein. Allerdings müssen die Unternehmen, die ein Managementsystem bevorzugen, bis zum 5. Dezember 2015 wenigstens eine energetische Bewertung nach den Vorgaben der Norm vorlegen können. Bei einem Umweltmanagementsystem muss die Datenerhebung und -auswertung zu Energieträgern und Energieströmen abgeschlossen sein.
Warum diese Ausnahme?
Die Managementsysteme gelten als höherwertig, weil sie neben der Betrachtung der Energieträger und Verbräuche eben auch von einer langfristigen Energiepolitik samt Zielen, Planung sowie Verbesserungsprogrammen getragen werden. Mittels interner Kommunikation und idealerweise auch Schulung und Beteiligung der Mitarbeiter. Außerdem erfolgt durch jährliche interne Audits und Bewertungen durch das Management eine tiefere Verankerung im Unternehmen. Ein richtiges Energiemanagement eben. Nach unseren Beobachtungen trägt die jährliche Begutachtung durch unsere auf Branchen spezialisierten Auditoren ebenfalls dazu bei, Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Das ist unser Anspruch. Um das vorzubereiten und umzusetzen brauchen die Unternehmen mehr Zeit.
Das ist ein ambitionierter Zeitplan…
Ja, das ist sehr ambitioniert. Je nach Komplexität und Unterstützung durch versierte Berater oder Hilfe aus der jeweiligen Branche ist es aber trotzdem gut möglich, zum Beispiel ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 in sechs bis neun Monaten aufzubauen. Viele Unternehmen sind auch schon mit Managementsystemen vertraut. Zum Beispiel nach ISO 9001 für das Qualitätsmanagement oder ISO 14001 für ein Umweltmanagement. Ihnen fällt die Erweiterung natürlich leichter. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber Anwendungshilfen für Unternehmen mit mehreren Standorten, Vereinfachung für verbundene Unternehmen im Wiederholungsaudit und Rücksichtnahmen in der Prüfung. Es werden weitere Informationen und Regelungen von BAFA erwartet.
Welche Vorgaben sind im Rahmen eines Energieaudits zu erfüllen?
Grundlage für die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie geforderten Energieaudits ist die DIN EN 16247-1, die den Ablauf festlegt. Mit der Durchführung wird in der Regel ein anerkannter Energieauditor betraut. TÜV NORD verfügt über entsprechend ausgebildete und erfahrene Energieauditoren. Auf Unternehmensseite ist ein interner oder externer Beauftragter als Ansprechpartner und Koordinator für das Energieaudit zu nennen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft stichprobenartig, ob diese Vorgaben eingehalten werden und der Energieauditor über die nötige Qualifikation verfügt.
Wie unterscheidet sich ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vom Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein technisch-methodisches Audit, das sich vor allem darauf konzentriert, Möglichkeiten der Energieeinsparung zu identifizieren und zu bewerten. Dem gegenüber berücksichtigt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 auch übergeordnete Strukturen und Prozesse und bezieht die verantwortlichen Mitarbeiter stärker ein. Davon profitieren zertifizierte Unternehmen auf vielfältige Weise: Sie wirtschaften energieeffizient und nachhaltig, reduzieren CO2-Emissionen und tragen damit signifikant zum Schutz der Umwelt und des Klimas bei. Sie gewinnen Transparenz über ihre Energieverbräuche sowie deren Verursachung und können die Energieeffizienz und häufig auch die Materialeffizienz gezielter verbessern.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich auch entsprechende Maßnahmen - etwa für den Produktionsprozess oder den Einkauf - ableiten, die die Energiekosten nachhaltig senken helfen. Zum Teil lassen sich auch Steuervorteile nutzen, aber in jedem Fall gewinnen die Unternehmen an Reputation gegenüber Kunden, dem Arbeitsmarkt und anderen Interessensgruppen.
TÜV NORD AG
Svea Büttner
Konzern-Kommunikation
fon: 0511 998-61270
sbuettner@tuev-nord.de
www.tuev-nord.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
22.10.2014 TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/tüv-nord-cert-pressefach.html
Die Pressemeldung "Branchenthema Energieeffizienz: EDL-G-Novelle nimmt Unternehmen in die Pflicht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Branchenthema Energieeffizienz: EDL-G-Novelle nimmt Unternehmen in die Pflicht" ist TÜV NORD CERT, vertreten durch .