02.07.2015 14:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Post DHL
Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig
Kurzfassung: Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen- Deutsche Post hat damit alle von Verdi an ...
[Deutsche Post DHL - 02.07.2015] Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig
- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen
- Deutsche Post hat damit alle von Verdi angestrengten Verfahren gewonnen
In dem jüngsten Verfahren hatte die Gewerkschaft mehr als 35 Einzelfälle als Beleg angeführt.
Erwartungsgemäß hat das Arbeitsgericht Bonn heute in einem erneuten Verfahren bestätigt, dass die Deutsche Post AG Beamte nicht als Streikbrecher einsetzt. Das Gericht wies den Antrag der Gewerkschaft Verdi auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurück. Damit gingen alle gegen die Post angestrengten Verfahren zugunsten der Deutschen Post aus.
In dem jüngsten Verfahren hatte die Gewerkschaft mehr als 35 Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Streiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post - eCommerce - Parcel der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: "Die heutige Entscheidung bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung. Wir handelten und handeln rechtskonform und hoffen nun, dass die Gegenseite dies endlich akzeptiert."
Markus Wohsmann
Leiter Pressestelle Nord
(und Verantwortlicher für Pressearbeit DHL Hub Leipzig)
Deutsche Post DHL Group
Pressestelle Nord
Hallesches Ufer 60
10963 Berlin
Tel.: (0 30) 62781 3333
Fax: (0 30) 62781 3241
Pressestelle Nord
Kaltenkirchener Str. 1
22769 Hamburg
Tel.: (0 40) 8558 3737
Fax: (0 40) 8558 3739
- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen
- Deutsche Post hat damit alle von Verdi angestrengten Verfahren gewonnen
In dem jüngsten Verfahren hatte die Gewerkschaft mehr als 35 Einzelfälle als Beleg angeführt.
Erwartungsgemäß hat das Arbeitsgericht Bonn heute in einem erneuten Verfahren bestätigt, dass die Deutsche Post AG Beamte nicht als Streikbrecher einsetzt. Das Gericht wies den Antrag der Gewerkschaft Verdi auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurück. Damit gingen alle gegen die Post angestrengten Verfahren zugunsten der Deutschen Post aus.
In dem jüngsten Verfahren hatte die Gewerkschaft mehr als 35 Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Streiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post - eCommerce - Parcel der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: "Die heutige Entscheidung bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung. Wir handelten und handeln rechtskonform und hoffen nun, dass die Gegenseite dies endlich akzeptiert."
Markus Wohsmann
Leiter Pressestelle Nord
(und Verantwortlicher für Pressearbeit DHL Hub Leipzig)
Deutsche Post DHL Group
Pressestelle Nord
Hallesches Ufer 60
10963 Berlin
Tel.: (0 30) 62781 3333
Fax: (0 30) 62781 3241
Pressestelle Nord
Kaltenkirchener Str. 1
22769 Hamburg
Tel.: (0 40) 8558 3737
Fax: (0 40) 8558 3739
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
07.12.2015 Postbus wird zum Paket-Kurier
04.12.2015 Neue Briefpreise ab 01.01.2016 genehmigt
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutsche-post-dhl-pressefach.html
Die Pressemeldung "Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig" ist Deutsche Post DHL, vertreten durch .