06.07.2015 11:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von VdW Bayern
Urlaubstipps für Mieter
Kurzfassung: Urlaubstipps für Mieter VdW Bayern: Worauf man vor der Reise achten sollteKurz bevor es in den Urlaub geht, wird es häufig noch einmal stressig. Koffer packen, Reisedokumente und Pässe herrichten, ...
[VdW Bayern - 06.07.2015] Urlaubstipps für Mieter
VdW Bayern: Worauf man vor der Reise achten sollte
Kurz bevor es in den Urlaub geht, wird es häufig noch einmal stressig. Koffer packen, Reisedokumente und Pässe herrichten, Geld abheben - im schlimmsten Fall unter Zeitdruck. Damit die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genossen werden kann, muss bei der Reiseplanung rechtzeitig auch an die eigene Wohnung gedacht werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hat die wichtigsten Mieterpflichten für die Abwesenheit zusammengestellt.
Mieter müssen auch während ihrer Abwesenheit dafür sorgen, dass Schäden in der Wohnung vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, den Zugang zur Wohnung auch während des Urlaubs zu ermöglichen (BGH, Az.: VIII ZR 164/70). Eine Pflicht, dem Vermieter den Schlüssel zu hinterlassen, gibt es aber nicht. "Am besten übergibt man einem vertrauenswürdigem Nachbarn den Zweitschlüssel und informiert den Vermieter darüber", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Dann sei die Wohnung im Fall eines Brandes oder Wasserrohrbruchs schnell zugänglich. Auch an den Briefkastenschlüssel sollte gedacht werden. "Ein überquellender Briefkasten ist für Einbrecher geradezu eine Aufforderung", so Kroner.
Ersatz für Gemeinschaftsdienste
Spätestens im Urlaub zeigt sich, wie wichtig ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist. Denn bei einigen Pflichten ist man auf die Hilfe von Dritten angewiesen. In vielen Hausordnungen sind Gemeinschaftsdienste wie Treppenputzdienst, Rasenmähen oder das Kehren des Gehwegs geregelt. Während seiner Abwesenheit ist der Mieter verpflichtet, sich um einen Ersatz zu kümmern. Wird die Reinigungspflicht verletzt, kann der Vermieter den Mieter diesbezüglich abmahnen und eine Frist für die Ausführung der Reinigung setzen (AG Wiesbaden, Az.: 91 C 2213/99-19).
Bei einer längeren Abwesenheit sollten besonders energetisch sanierte und gut gedämmte Wohnungen regelmäßig stoßgelüftet werden, sonst droht die Gefahr der Schimmelbildung.
Diese und weitere Pressemeldungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse/
Im VdW Bayern sind 456 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 332 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen.
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
Tel.: (089) 29 00 20-305
Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
URL: http://www.wohnungswirtschaft-bayern.de
ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München
Tel.: (089) 67 91 72-0
Mail: info@commendo.de
URL: http://www.commendo.de
VdW Bayern: Worauf man vor der Reise achten sollte
Kurz bevor es in den Urlaub geht, wird es häufig noch einmal stressig. Koffer packen, Reisedokumente und Pässe herrichten, Geld abheben - im schlimmsten Fall unter Zeitdruck. Damit die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genossen werden kann, muss bei der Reiseplanung rechtzeitig auch an die eigene Wohnung gedacht werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hat die wichtigsten Mieterpflichten für die Abwesenheit zusammengestellt.
Mieter müssen auch während ihrer Abwesenheit dafür sorgen, dass Schäden in der Wohnung vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, den Zugang zur Wohnung auch während des Urlaubs zu ermöglichen (BGH, Az.: VIII ZR 164/70). Eine Pflicht, dem Vermieter den Schlüssel zu hinterlassen, gibt es aber nicht. "Am besten übergibt man einem vertrauenswürdigem Nachbarn den Zweitschlüssel und informiert den Vermieter darüber", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Dann sei die Wohnung im Fall eines Brandes oder Wasserrohrbruchs schnell zugänglich. Auch an den Briefkastenschlüssel sollte gedacht werden. "Ein überquellender Briefkasten ist für Einbrecher geradezu eine Aufforderung", so Kroner.
Ersatz für Gemeinschaftsdienste
Spätestens im Urlaub zeigt sich, wie wichtig ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist. Denn bei einigen Pflichten ist man auf die Hilfe von Dritten angewiesen. In vielen Hausordnungen sind Gemeinschaftsdienste wie Treppenputzdienst, Rasenmähen oder das Kehren des Gehwegs geregelt. Während seiner Abwesenheit ist der Mieter verpflichtet, sich um einen Ersatz zu kümmern. Wird die Reinigungspflicht verletzt, kann der Vermieter den Mieter diesbezüglich abmahnen und eine Frist für die Ausführung der Reinigung setzen (AG Wiesbaden, Az.: 91 C 2213/99-19).
Bei einer längeren Abwesenheit sollten besonders energetisch sanierte und gut gedämmte Wohnungen regelmäßig stoßgelüftet werden, sonst droht die Gefahr der Schimmelbildung.
Diese und weitere Pressemeldungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse/
Im VdW Bayern sind 456 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 332 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen.
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
Tel.: (089) 29 00 20-305
Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
URL: http://www.wohnungswirtschaft-bayern.de
ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München
Tel.: (089) 67 91 72-0
Mail: info@commendo.de
URL: http://www.commendo.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
17.11.2015 Musizieren in der Mietwohnung
16.09.2015 Kinderlärm ist Zukunftsmusik
06.07.2015 Urlaubstipps für Mieter
17.06.2015 Keine grenzenlose Freiheit auf Balkonien
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
VdW Bayern
80539 München
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
VdW Bayern
80539 München
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/vdw-bayern-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urlaubstipps für Mieter" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Urlaubstipps für Mieter" ist VdW Bayern, vertreten durch .