Ziel verfehlt

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 09.05.2011
Pressemitteilung vom: 09.05.2011 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Am heutigen Montag diskutiert der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über zwei Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. Beide Parteien wollen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten deutscher ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 09.05.2011] Ziel verfehlt


Am heutigen Montag diskutiert der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über zwei Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. Beide Parteien wollen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten deutscher Kapitalgesellschaften deutlich ausweiten.

So sollen zum Beispiel weniger Beschäftigte als bisher nötig sein, ab denen Arbeitnehmervertreter in AGs und GmbHs ein Drittel bzw. die Hälfte der Aufsichtsratsmandate innehaben. Zudem soll ein gesetzlicher Katalog von Geschäften aufgestellt werden, die der Aufsichtsrat absegnen muss. Und das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden in großen Kapitalgesellschaften, mit dem die Anteilseigner in Kampfabstimmungen sich gegen ein geschlossenes Votum der Arbeitnehmervertreter durchsetzen können, soll abgeschafft werden. Ein neutrales Mitglied im Aufsichtsrat soll die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums erhalten. Zudem ist vorgesehen, die gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen auch auf ausländische Unternehmen mit Sitz in Deutschland anzuwenden.

Die geplanten Änderungen könnten den heimischen Unternehmen das Leben im internationalen Wettbewerb um Investoren schwer machen, da Entscheidungsfindungen schwieriger werden. Die Vorschläge gehen ohnehin an den notwendigen Reformbaustellen vorbei. Wichtiger wäre es, die starren gesetzlichen Regelungen für passgenaue Lösungen auf Basis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern aufzubrechen. Zudem bleiben ausländische Belegschaften bei den Vorschlägen weiterhin außen vor, während die obligatorische Reservierung von Teilen der Arbeitnehmermandate in paritätisch besetzten Aufsichtsräten für Gewerkschaftsvertreter nicht angetastet wird – eine stichhaltige Begründung dafür existiert nicht.


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