06.07.2015 16:53 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe an
Kurzfassung: Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe anDer Deutsche Journalisten-Verband wird in diesen Tagen rechtliche Schritte gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz einlegen. Nachdem Bundespräsi ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 06.07.2015] Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe an
Der Deutsche Journalisten-Verband wird in diesen Tagen rechtliche Schritte gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz einlegen. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck am heutigen Montag das Gesetz unterschrieben hat, ist der Weg nach Karlsruhe nun frei. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung will der DJV das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern. In der Sache wird darüber hinaus Verfassungsbeschwerde eingelegt.
"Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt die uns von der Verfassung garantierten Entfaltungsmöglichkeiten. Uns droht vom ersten Tag seiner Gültigkeit an erheblicher Schaden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Vorgehen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Nur wenn sich Gewerkschaften im bisher anerkannten Umfang frei entfalten könnten, seien sie in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder effektiv zu vertreten, insbesondere als ultimo ratio auch Arbeitskämpfe zu führen. "Für dieses Recht der umfassenden Interessenvertretung kämpfen wir vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte Konken.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband wird in diesen Tagen rechtliche Schritte gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz einlegen. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck am heutigen Montag das Gesetz unterschrieben hat, ist der Weg nach Karlsruhe nun frei. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung will der DJV das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern. In der Sache wird darüber hinaus Verfassungsbeschwerde eingelegt.
"Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt die uns von der Verfassung garantierten Entfaltungsmöglichkeiten. Uns droht vom ersten Tag seiner Gültigkeit an erheblicher Schaden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Vorgehen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Nur wenn sich Gewerkschaften im bisher anerkannten Umfang frei entfalten könnten, seien sie in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder effektiv zu vertreten, insbesondere als ultimo ratio auch Arbeitskämpfe zu führen. "Für dieses Recht der umfassenden Interessenvertretung kämpfen wir vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte Konken.
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