Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe an

Kurzfassung: Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe anDer Deutsche Journalisten-Verband wird in diesen Tagen rechtliche Schritte gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz einlegen. Nachdem Bundespräsi ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 06.07.2015] Tarifeinheitsgesetz: DJV tritt Gang nach Karlsruhe an

Der Deutsche Journalisten-Verband wird in diesen Tagen rechtliche Schritte gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz einlegen. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck am heutigen Montag das Gesetz unterschrieben hat, ist der Weg nach Karlsruhe nun frei. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung will der DJV das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern. In der Sache wird darüber hinaus Verfassungsbeschwerde eingelegt.
"Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt die uns von der Verfassung garantierten Entfaltungsmöglichkeiten. Uns droht vom ersten Tag seiner Gültigkeit an erheblicher Schaden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Vorgehen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Nur wenn sich Gewerkschaften im bisher anerkannten Umfang frei entfalten könnten, seien sie in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder effektiv zu vertreten, insbesondere als ultimo ratio auch Arbeitskämpfe zu führen. "Für dieses Recht der umfassenden Interessenvertretung kämpfen wir vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte Konken.

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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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