07.07.2015 17:37 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Sport & Freizeit von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Marius Breucker Stuttgarter Anwalt
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Fußballspieler sind Arbeitnehmer. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie aufgrund eines Vertrages gegen Entgelt tätig werden. Sie erfüllen dann die Kriterien, die nach herrschender Rechtsprechung den Status als Arbeitnehmer begründen: Sie sind zum einen in die betriebliche Organisation ihres Arbeitgebers - regelmäßig des Vereins - eingegliedert. Zum anderen sind sie in ihrer Tätigkeit weisungsgebunden, da sie über Zeit, Ort, Inhalt und Gestaltung ihrer Tätigkeit nicht selbständig entscheiden können.
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Herr Dr. Marius Breucker
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Charlottenstraße 22-24
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Autor der Pressemeldung "Gilt das Mindestlohngesetz für Vertrags-Fußballspieler?" ist Rechtsanwälte Wüterich Breucker, vertreten durch Dr. Marius Breucker.