08.07.2015 12:08 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fonds für ehemalige Heimkinder wird aufgestockt
Kurzfassung: Fonds für ehemalige Heimkinder wird aufgestocktBundeskabinett bewilligt zusätzliche Mittel für den Fonds "Heimerziehung West"Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Mittel für den ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 08.07.2015] Fonds für ehemalige Heimkinder wird aufgestockt
Bundeskabinett bewilligt zusätzliche Mittel für den Fonds "Heimerziehung West"
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Mittel für den Fonds "Heimerziehung West" aufzustocken. Damit ist die Finanzierung der Hilfen für Betroffene gesichert, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche in westdeutschen Heimen Leid und Unrecht erfahren haben.
Die Kosten der Aufstockung von insgesamt 182 Millionen Euro tragen zu jeweils einem Drittel der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen. In erster Linie Das Geld wird für individuelle materielle Hilfen verwendet, um Folgeschäden des Heimaufenthalts abzumildern. Insgesamt können Betroffene Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Außerdem werden Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche gewährt. Bereits im Februar hatte das Bundeskabinett die Mittel für den Fonds "Heimerziehung in der DDR" aufgestockt.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: "Ich freue mich sehr, dass es mit dem heutigen Beschluss gelungen ist, auch die Hilfen für Betroffene aus den alten Bundesländern zu sichern. Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen.
Doch es ist wichtig, dass jedes ehemalige Heimkind, das heute noch mit den Folgen des erlittenen Leids zu kämpfen hat, in gleicher Weise benötigte Hilfen bekommt.
Unabhängig davon, ob die Betroffenen in ost- oder in westdeutschen Heimen untergebracht waren."
Die Laufzeiten beider Fonds wurden verlängert: Bis zum 31. Dezember 2018 müssen nun die Beratungen der Betroffenen abgeschlossen, die Anträge bearbeitet und die Leistungen ausgezahlt sein. Beim Fonds "Heimerziehung West" hatten bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 fast 20.000 Betroffene ihren Hilfebedarf angemeldet.
Etwa 13.000 von ihnen wurden bereits Hilfeleistungen oder Rentenausgleichszahlungen bewilligt, die übrigen warten noch auf Termine für Beratungsgespräche zur Ermittlung ihres Hilfebedarfs.
Zum Hintergrund: In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen. Für viele war der Heimaufenthalt durch traumatisierende Erfahrungen geprägt, unter denen sie noch heute leiden. Der Fonds "Heimerziehung West" wurde auf Empfehlung des Runden Tisches "Heimerziehung" zum 1. Januar 2012 errichtet, am 01. Juli 2012 folgte der Fonds "Heimerziehung in der DDR".
Unter www.fonds-heimerziehung.de http://www.fonds-heimerziehung.de/ ist außerdem eine Liste mit den Anlauf - und Beratungsstellen in den Ländern zu finden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Bundeskabinett bewilligt zusätzliche Mittel für den Fonds "Heimerziehung West"
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Mittel für den Fonds "Heimerziehung West" aufzustocken. Damit ist die Finanzierung der Hilfen für Betroffene gesichert, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche in westdeutschen Heimen Leid und Unrecht erfahren haben.
Die Kosten der Aufstockung von insgesamt 182 Millionen Euro tragen zu jeweils einem Drittel der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen. In erster Linie Das Geld wird für individuelle materielle Hilfen verwendet, um Folgeschäden des Heimaufenthalts abzumildern. Insgesamt können Betroffene Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Außerdem werden Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche gewährt. Bereits im Februar hatte das Bundeskabinett die Mittel für den Fonds "Heimerziehung in der DDR" aufgestockt.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: "Ich freue mich sehr, dass es mit dem heutigen Beschluss gelungen ist, auch die Hilfen für Betroffene aus den alten Bundesländern zu sichern. Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen.
Doch es ist wichtig, dass jedes ehemalige Heimkind, das heute noch mit den Folgen des erlittenen Leids zu kämpfen hat, in gleicher Weise benötigte Hilfen bekommt.
Unabhängig davon, ob die Betroffenen in ost- oder in westdeutschen Heimen untergebracht waren."
Die Laufzeiten beider Fonds wurden verlängert: Bis zum 31. Dezember 2018 müssen nun die Beratungen der Betroffenen abgeschlossen, die Anträge bearbeitet und die Leistungen ausgezahlt sein. Beim Fonds "Heimerziehung West" hatten bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 fast 20.000 Betroffene ihren Hilfebedarf angemeldet.
Etwa 13.000 von ihnen wurden bereits Hilfeleistungen oder Rentenausgleichszahlungen bewilligt, die übrigen warten noch auf Termine für Beratungsgespräche zur Ermittlung ihres Hilfebedarfs.
Zum Hintergrund: In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen. Für viele war der Heimaufenthalt durch traumatisierende Erfahrungen geprägt, unter denen sie noch heute leiden. Der Fonds "Heimerziehung West" wurde auf Empfehlung des Runden Tisches "Heimerziehung" zum 1. Januar 2012 errichtet, am 01. Juli 2012 folgte der Fonds "Heimerziehung in der DDR".
Unter www.fonds-heimerziehung.de http://www.fonds-heimerziehung.de/ ist außerdem eine Liste mit den Anlauf - und Beratungsstellen in den Ländern zu finden.
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
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