08.07.2015 11:58 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Appell ans Europaparlament: Panoramafreiheit erhalten!
Kurzfassung: Appell ans Europaparlament: Panoramafreiheit erhalten!Der Deutsche Journalisten-Verband hat zusammen mit der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) an das Europaparlament appelliert, die Panoram ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 08.07.2015] Appell ans Europaparlament: Panoramafreiheit erhalten!
Der Deutsche Journalisten-Verband hat zusammen mit der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) an das Europaparlament appelliert, die Panoramafreiheit nicht einzuschränken. Anlass ist die Abstimmung des Parlaments am morgigen 9. Juli über den Bericht über die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Darin heißt es unter Punkt 46: "Das Parlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte."
"Dieser Passus gefährdet die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Für die Pressefotografen sei die ungehinderte Arbeit im öffentlichen Raum eine Grundbedingung. In Deutschland sei diese so genannte Panoramafreiheit bereits seit 1907 gesetzlich geregelt. "Freie Medien brauchen einen fotografischen Zugang zur Öffentlichkeit, der unkompliziert und ohne Genehmigungen möglich ist", forderte der DJV-Vorsitzende.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat zusammen mit der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) an das Europaparlament appelliert, die Panoramafreiheit nicht einzuschränken. Anlass ist die Abstimmung des Parlaments am morgigen 9. Juli über den Bericht über die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Darin heißt es unter Punkt 46: "Das Parlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte."
"Dieser Passus gefährdet die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Für die Pressefotografen sei die ungehinderte Arbeit im öffentlichen Raum eine Grundbedingung. In Deutschland sei diese so genannte Panoramafreiheit bereits seit 1907 gesetzlich geregelt. "Freie Medien brauchen einen fotografischen Zugang zur Öffentlichkeit, der unkompliziert und ohne Genehmigungen möglich ist", forderte der DJV-Vorsitzende.
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