09.07.2015 16:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter zur 'Patriotischen Stopp-Liste' Russlands
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter zur "Patriotischen Stopp-Liste" RusslandsAnlässlich der Übermittlung einer sogenannten "Patriotischen Stopp-Liste" zur Einschränkung der Arbeit internationaler Organisati ...
[Auswärtiges Amt - 09.07.2015] Menschenrechtsbeauftragter zur "Patriotischen Stopp-Liste" Russlands
Anlässlich der Übermittlung einer sogenannten "Patriotischen Stopp-Liste" zur Einschränkung der Arbeit internationaler Organisationen in Russland und mit Blick auf die Durchsuchungen bei der Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute:
"Ich bin ernsthaft besorgt über fortgesetzte Schritte in Russland, die darauf abzielen, die Wirkungsmöglichkeiten von international tätigen Organisationen und die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft weiter zu beschneiden.
Eine pluralistische und kritische Zivilgesellschaft bilden Herz und Seele einer Demokratie. Der Dialog innerhalb der Zivilgesellschaften ist zugleich der Schlüssel zu gegenseitigem Verständnis und zu vertrauensvollen Beziehungen zwischen unseren Ländern.
Gerade in Krisenzeiten ist der Austausch über Ländergrenzen hinweg besonders wichtig: Dieser zivilgesellschaftliche Austausch ist auch ein wesentliches Element in den Beziehungen zwischen Deutschland und Russland, das wir fördern und ausbauen wollen.
Ich appelliere an die verantwortlichen Stellen in Russland, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und sich dem internationalen Austausch zu öffnen."
Der russische Föderationsrat hat der Generalstaatsanwaltschaft am 8. Juli 2015 eine sogenannte "Patriotischen Stopp-Liste" übergeben und sie dazu aufgefordert, die Einhaltung des russischen Rechts durch die dort genannten internationalen Organisationen zu überprüfen. Somit drängt die "Patriotische Stopp-Liste" darauf, das bereits in Kraft getretene Gesetz über "unerwünschte ausländische Organisationen" erstmals anzuwenden. Den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) droht damit ein Verbot ihrer Tätigkeit in Russland.
Am Morgen des 7. Juli 2015 durchsuchten russische Sicherheitskräfte zudem das Büro der Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" sowie die Wohnungen von drei Mitarbeitern in Moskau. "Golos" hatte nach den Dumawahlen im Jahr 2011 Vorwürfe aufgrund von Wahlfälschung erhoben und sich aktiv an Protesten beteiligt.
Kontakt:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Anlässlich der Übermittlung einer sogenannten "Patriotischen Stopp-Liste" zur Einschränkung der Arbeit internationaler Organisationen in Russland und mit Blick auf die Durchsuchungen bei der Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute:
"Ich bin ernsthaft besorgt über fortgesetzte Schritte in Russland, die darauf abzielen, die Wirkungsmöglichkeiten von international tätigen Organisationen und die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft weiter zu beschneiden.
Eine pluralistische und kritische Zivilgesellschaft bilden Herz und Seele einer Demokratie. Der Dialog innerhalb der Zivilgesellschaften ist zugleich der Schlüssel zu gegenseitigem Verständnis und zu vertrauensvollen Beziehungen zwischen unseren Ländern.
Gerade in Krisenzeiten ist der Austausch über Ländergrenzen hinweg besonders wichtig: Dieser zivilgesellschaftliche Austausch ist auch ein wesentliches Element in den Beziehungen zwischen Deutschland und Russland, das wir fördern und ausbauen wollen.
Ich appelliere an die verantwortlichen Stellen in Russland, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und sich dem internationalen Austausch zu öffnen."
Der russische Föderationsrat hat der Generalstaatsanwaltschaft am 8. Juli 2015 eine sogenannte "Patriotischen Stopp-Liste" übergeben und sie dazu aufgefordert, die Einhaltung des russischen Rechts durch die dort genannten internationalen Organisationen zu überprüfen. Somit drängt die "Patriotische Stopp-Liste" darauf, das bereits in Kraft getretene Gesetz über "unerwünschte ausländische Organisationen" erstmals anzuwenden. Den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) droht damit ein Verbot ihrer Tätigkeit in Russland.
Am Morgen des 7. Juli 2015 durchsuchten russische Sicherheitskräfte zudem das Büro der Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" sowie die Wohnungen von drei Mitarbeitern in Moskau. "Golos" hatte nach den Dumawahlen im Jahr 2011 Vorwürfe aufgrund von Wahlfälschung erhoben und sich aktiv an Protesten beteiligt.
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