Erinnerung: Anträge auf Jahresakkreditierung 2011 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag nur bis 17. Dezember

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 13.12.2010
Pressemitteilung vom: 13.12.2010 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Bis zum 17. Dezember 2010 können Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2011 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen ...

[Deutscher Bundestag - 13.12.2010] Erinnerung: Anträge auf Jahresakkreditierung 2011 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag nur bis 17. Dezember


Bis zum 17. Dezember 2010 können Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2011 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise). Das Antragsformular kann unter http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html abgerufen und online ausgefüllt werden. Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax an folgende Nummern: 030 227 36045 oder 030 227 36245 zu senden.
Auch zur Verlängerung der für 2010 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Über Modalitäten der Ausweisausgabe wird eine gesonderte Mitteilung ergehen. Die Jahresakkreditierungen 2010 verlieren am 1. März 2011 ihre Gültigkeit.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 oder -32924, zur Verfügung.


Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de


Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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