Unfallflucht

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 10.05.2011
Pressemitteilung vom: 10.05.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus ADAC: Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Die ...

[ADAC - 10.05.2011] Unfallflucht


Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus
ADAC: Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat
Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter http://www.presse.adac.de und im Anhang.
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