13.07.2015 13:57 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH
Verurteilung im 'Westend-Mord' rechtskräftig
Kurzfassung: Verurteilung im "Westend-Mord" rechtskräftigBeschluss vom 16. Juni 2015 - 5 StR 184/15Das Landgericht Berlin hat den zur Tatzeit 16-jährigen Sohn eines Berliner Rechtsanwalts, Steuerberaters und Not ...
[Bundesgerichtshof BGH - 13.07.2015] Verurteilung im "Westend-Mord" rechtskräftig
Beschluss vom 16. Juni 2015 - 5 StR 184/15
Das Landgericht Berlin hat den zur Tatzeit 16-jährigen Sohn eines Berliner Rechtsanwalts, Steuerberaters und Notars wegen Mordes an seinem Vater zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 12. August 2013 heimtückisch seinen in Trennung von der Familie lebenden Vater mit zehn in schneller Folge abgegebenen Schüssen in dessen Kanzleiräumen in Berlin-Westend. Der an Waffen besonders interessierte Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen geschwiegen, ist aber durch eine Reihe von Indizien überführt worden. Das Landgericht hat angenommen, dass die Tat durch trennungsbedingte Auseinandersetzungen innerhalb der Familie motiviert war.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und seiner erziehungsberechtigten Mutter entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Landgericht Berlin - Urteil vom 2. Oktober 2014 - (539 KLs) 234 Js 368/13 (2/14)
Karlsruhe, den 13. Juli 2015
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Beschluss vom 16. Juni 2015 - 5 StR 184/15
Das Landgericht Berlin hat den zur Tatzeit 16-jährigen Sohn eines Berliner Rechtsanwalts, Steuerberaters und Notars wegen Mordes an seinem Vater zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 12. August 2013 heimtückisch seinen in Trennung von der Familie lebenden Vater mit zehn in schneller Folge abgegebenen Schüssen in dessen Kanzleiräumen in Berlin-Westend. Der an Waffen besonders interessierte Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen geschwiegen, ist aber durch eine Reihe von Indizien überführt worden. Das Landgericht hat angenommen, dass die Tat durch trennungsbedingte Auseinandersetzungen innerhalb der Familie motiviert war.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und seiner erziehungsberechtigten Mutter entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Landgericht Berlin - Urteil vom 2. Oktober 2014 - (539 KLs) 234 Js 368/13 (2/14)
Karlsruhe, den 13. Juli 2015
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