Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Kurzfassung: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und JugendlicherManuela Schwesig: "Junge Flüchtlinge brauchen unseren Schutz und unsere Hilfe.Wir sichern ihn ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 15.07.2015] Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Manuela Schwesig: "Junge Flüchtlinge brauchen unseren Schutz und unsere Hilfe.
Wir sichern ihnen bundesweit ein gutes Aufwachsen."
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen bundesweit, die Stärkung ihrer Rechte sowie die Sicherstellung ihrer - dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfsgerechten - Unterbringung, Versorgung und Betreuung.
Mit dem Gesetzentwurf übernimmt die Bundesregierung ihre Verantwortung für ausländische Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen.
"Kinder und Jugendliche, die ihre Familien verlassen müssen und allein bei uns Zuflucht suchen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt", so Manuela Schwesig "Sie bei uns aufzunehmen und mit all` ihren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten aufzufangen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch unsere Pflicht."
Das Gesetz wird sicherstellen, dass unbegleitete Minderjährige so versorgt werden können, wie es ihrem Bedarf und ihrem Wohl entspricht.
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, damit sie eine angemessene Betreuung, eine angemessene Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.
Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z.B. eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch
16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt.
Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.
"Mit unserem Gesetz sichern wir jungen Flüchtlingen bundesweit ein gutes Aufwachsen," sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Das Gesetz wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es jungen Flüchtlingen in Deutschland besser geht. Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung in ihren Heimatländern geflohen. Wir müssen Verantwortung übernehmen und ihnen Hilfe und Schutz bieten."
Das Gesetz wird nunmehr in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden".
Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, soll eine Willkommenskultur in Deutschland befördern. Es unterstützt Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem u.a. folgende Angebote gemacht werden:
- Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
- Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
- Qualifizierungsangebote
- Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote
Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das Bundesministerium......gestaltet Familienförderung wirksamer, erfasst systematisch ausgewählte familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch,...verbessert systematisch Kenntnisse über Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik,...schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere auch für Alleinerziehende,...entwickelt in der Fläche zivilgesellschaftliche Kooperation für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie,...setzt sich für eine Reduzierung der Kinderarmut ein,...entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen,...fördert die Träger der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung.Ältere Menschen:Das Bundesministerium......verankert realistische Altersbilder und ein neues Leitbild des aktiven Alters...stärkt die Rolle und die Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher...unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,...initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,...fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,...verhandelt in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen,...unterstützt die internationale, europäische und bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren,...verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,...startet Modellprojekte zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,...trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung.Gleichstellung:Das Bundesministerium......erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren,...entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund,...führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche,...fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,...leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel",...verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,...stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.Kinder und Jugend:Das Bundesministerium......fokussiert den Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege und unterstützt Länder und Kommunen mit vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bis 2013,...führt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. 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Im Rahmen der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes obliegt diesem die Betreuung der Freiwilligen und die Sicherstellung ihrer pädagogischen Begleitung ebenso wie die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen. Darüber hinaus nimmt es weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums wahr, unter anderem die verbleibende Zivildienstverwaltung,...evaluiert regelmäßig die Praxis des Bundesfreiwilligendienstes.Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege:Das Bundesministerium......will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,...ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich,...überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik,...initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,...fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene. ...fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird..
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