15.07.2015 15:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Flughafen München GmbH
Flughafen München GmbH begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
Kurzfassung: Flughafen München GmbH begrüßt die Entscheidung des BundesverwaltungsgerichtesDie Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, mit der die noc ...
[Flughafen München GmbH - 15.07.2015] Flughafen München GmbH begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, mit der die noch anhängigen sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie von fünf Privatklägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen wurden. Bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2015 hatte das Gericht die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichtes sind sämtliche zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen.
"Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht", erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. "Zehn Jahre nach dem Projektstart hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht damit abschließend entschieden, dass unsere Planungen allen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen standhalten."
Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werden die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Anders als seitens der Kläger behauptet, verstoßen die Planungen nach Überzeugung des Gerichtes auch nicht gegen europäische Naturschutzrichtlinien.
Das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept wurde ebenso als rechtmäßig anerkannt wie die Bewertung der Luftschadstoffimmissionen und die festgesetzten Entschädigungsregelungen für betroffene Anwohner.
Für Flughafenchef Kerkloh ist mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht: "Nun liegt die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei unseren drei Gesellschaftern. Ich bin zuversichtlich, dass sie diese Chance zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Airports nutzen und unseren Flughafen als wichtigen Standortfaktor sowie als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor für ganz Bayern langfristig absichern werden. Es geht bei diesem Projekt um eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes. Wir können mit dieser Ausbaumaßnahme dafür sorgen, dass die bayerische Bevölkerung und die heimischen Unternehmen auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten von einer optimalen Anbindung an alle Regionen der Welt profitieren."
Flughafen München GmbH
Nordallee 25
85356 München
Deutschland
Telefon: +49 (89) 975-00
Telefax: +49 89 975-5 79 06
Mail: info@munich-airport.de
URL: http://www.munich-airport.de
Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, mit der die noch anhängigen sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie von fünf Privatklägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen wurden. Bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2015 hatte das Gericht die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichtes sind sämtliche zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen.
"Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht", erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. "Zehn Jahre nach dem Projektstart hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht damit abschließend entschieden, dass unsere Planungen allen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen standhalten."
Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werden die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Anders als seitens der Kläger behauptet, verstoßen die Planungen nach Überzeugung des Gerichtes auch nicht gegen europäische Naturschutzrichtlinien.
Das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept wurde ebenso als rechtmäßig anerkannt wie die Bewertung der Luftschadstoffimmissionen und die festgesetzten Entschädigungsregelungen für betroffene Anwohner.
Für Flughafenchef Kerkloh ist mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht: "Nun liegt die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei unseren drei Gesellschaftern. Ich bin zuversichtlich, dass sie diese Chance zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Airports nutzen und unseren Flughafen als wichtigen Standortfaktor sowie als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor für ganz Bayern langfristig absichern werden. Es geht bei diesem Projekt um eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes. Wir können mit dieser Ausbaumaßnahme dafür sorgen, dass die bayerische Bevölkerung und die heimischen Unternehmen auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten von einer optimalen Anbindung an alle Regionen der Welt profitieren."
Flughafen München GmbH
Nordallee 25
85356 München
Deutschland
Telefon: +49 (89) 975-00
Telefax: +49 89 975-5 79 06
Mail: info@munich-airport.de
URL: http://www.munich-airport.de
Weitere Informationen
Flughafen München GmbH,
, 85356 München, Deutschland
Tel.: +49 (89) 975-00; http://www.munich-airport.de
, 85356 München, Deutschland
Tel.: +49 (89) 975-00; http://www.munich-airport.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Flughafen München GmbH
85356 München
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Flughafen München GmbH
85356 München
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/flughafen-münchen-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Flughafen München GmbH begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Flughafen München GmbH begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes" ist Flughafen München GmbH, vertreten durch .