17.07.2015 10:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
DBV: Preisgebote bei BVVG-Ausschreibungen müssen überprüft werden
Kurzfassung: DBV: Preisgebote bei BVVG-Ausschreibungen müssen überprüft werdenEuGH stärkt GrundstücksverkehrsgesetzDer Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 17.07.2015] DBV: Preisgebote bei BVVG-Ausschreibungen müssen überprüft werden
EuGH stärkt Grundstücksverkehrsgesetz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum deutschen Grundstücksverkehrsgesetz grundsätzlich begrüßt. In ihrem Urteil haben die Luxemburger Richter festgestellt, dass die Versagung eines Grundstückskaufvertrages wegen Preismissbrauchs bei einer Ausschreibung der BVVG nicht generell als staatliche Beihilfe einzustufen ist.
Dies gilt nach dem Richterspruch insbesondere dann, wenn das Höchstgebot für eine landwirtschaftliche Fläche spekulative Elemente enthält. Damit bleibt auch bei öffentlichen Bodenverkäufen die Versagungsmöglichkeit wegen Preismissbrauchs erhalten, stellte der DBV fest. Die Preismissbrauchsregelung des Grundstückverkehrsgesetzes kann somit weiterhin einen Beitrag zur Dämpfung des Preisanstieges bei landwirtschaftlichen Flächen leisten.
Den nationalen Gerichten obliegt nun die Verantwortung für die Feststellung, ob die vom EuGH genannten Voraussetzungen jeweils im konkreten Fall vorliegen. Der DBV erwartet, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden vergleichbaren Fällen nachgehen und die vom EuGH aufgestellten Kriterien prüfen. Ein weiterer spekulativer Anstieg der Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen muss in stärkerem Maße als bisher ausgebremst werden, erklärte der DBV.
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/31904-407
Telefax: 030/ 31904-431
Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de
EuGH stärkt Grundstücksverkehrsgesetz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum deutschen Grundstücksverkehrsgesetz grundsätzlich begrüßt. In ihrem Urteil haben die Luxemburger Richter festgestellt, dass die Versagung eines Grundstückskaufvertrages wegen Preismissbrauchs bei einer Ausschreibung der BVVG nicht generell als staatliche Beihilfe einzustufen ist.
Dies gilt nach dem Richterspruch insbesondere dann, wenn das Höchstgebot für eine landwirtschaftliche Fläche spekulative Elemente enthält. Damit bleibt auch bei öffentlichen Bodenverkäufen die Versagungsmöglichkeit wegen Preismissbrauchs erhalten, stellte der DBV fest. Die Preismissbrauchsregelung des Grundstückverkehrsgesetzes kann somit weiterhin einen Beitrag zur Dämpfung des Preisanstieges bei landwirtschaftlichen Flächen leisten.
Den nationalen Gerichten obliegt nun die Verantwortung für die Feststellung, ob die vom EuGH genannten Voraussetzungen jeweils im konkreten Fall vorliegen. Der DBV erwartet, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden vergleichbaren Fällen nachgehen und die vom EuGH aufgestellten Kriterien prüfen. Ein weiterer spekulativer Anstieg der Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen muss in stärkerem Maße als bisher ausgebremst werden, erklärte der DBV.
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