21.07.2015 14:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von TÜV NORD Akademie

Psychische Belastung in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

Kurzfassung: Psychische Belastung in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigenHamburg: Seit Anfang Juni ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft, und mit ihr rückt die Gesundheit der Arbeitnehmer ...
[TÜV NORD Akademie - 21.07.2015] Psychische Belastung in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

Hamburg: Seit Anfang Juni ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft, und mit ihr rückt die Gesundheit der Arbeitnehmer noch einmal stärker in den Fokus. In der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber neben Fragen der technischen Sicherheit auch mögliche psychische Belastungen und die alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen berücksichtigen - Aspekte, die vielen Arbeitgebern noch nicht bewusst sind. MEDITÜV und die TÜV NORD Akademie unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können ganz unterschiedlich aussehen, erläutert Nadine Kakarot, MEDITÜV: "Werde ich ständig im konzentrierten Arbeiten unterbrochen? Leide ich unter Über- oder Unterforderung? Gibt es regelmäßige Konflikte mit den Kollegen? Bin ich angespannt, weil ich mit Gefahrstoffen umgehe? Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind versiert darin, Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen technisch sicher zu gestalten, doch nun kommen ganz neue psychologische Aspekte hinzu, die vielen noch nicht bewusst sind." Ziel der Betrachtung ist es, psychische Belastungen rechtzeitig zu identifizieren, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, negative Folgen durch Fehlbeanspruchung zu vermeiden und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu steigern.
Aufsichtsbehörden forcieren Thema
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung verdeutlicht damit einen Punkt, der bereits 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen wurde: dass sich Gefährdungen auch aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben können. Diese Verpflichtung zur Erfassung psychischer Belastungen fließt nun in alle relevanten Arbeitsschutz-Verordnungen ein und nimmt Arbeitgeber konkret in die Pflicht. "Wir verzeichnen eine steigende Nachfrage, um Unternehmen bei der Einschätzung dieser psychologischen Fragen zu unterstützen", sagt Arbeitspsychologin Nadine Kakarot. "In vielen Regionen forcieren die Aufsichtsbehörden das Thema, indem verstärkt geprüft wird, ob die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet wurden."
Arbeitsplätze alternsgerecht gestalten
Neben Fragen der psychischen Belastung rückt auch die alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen stärker in den Fokus. "Mit dem Lebensalter verändern sich die körperlichen und geistigen Möglichkeiten und Bedürfnisse. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmer jeden Alters davon, wenn man Hilfsmittel, beispielsweise zum Heben schwerer Lasten, bereits frühzeitig einsetzt, bevor der Rücken Schaden nimmt", so Kakarot.
Unterstützung für Unternehmen
Unternehmen können sich zur Beurteilung der psychischen Belastung beispielsweie auf die Handlungsempfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) stützen, einer Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Zentrale Begriffe, Anforderungen an die Messung und Gestaltungsgrundsätze werden außerdem in der Norm DIN EN ISO 10075 beschrieben. Auch externe Experten, beispielsweise vom MEDITÜV, unterstützen Unternehmen darin, ihre Gefährdungsbeurteilung mit den neuen Aspekten zu ergänzen oder neu zu konzipieren.
Die TÜV NORD Akademie bietet dazu das Seminar "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" an, in dem Fach- und Führungskräfte lernen, die Gefährdungsbeurteilung anhand geprüfter Verfahren durchzuführen, die Ergebnisse zu bewerten und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter umzusetzen.
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