27.07.2015 14:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick im Ruhestand
Kurzfassung: Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick im RuhestandMit dem Ablauf des 31. Juli 2015 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick nach Erreichen der Altersgrenze in d ...
[Bundesgerichtshof BGH - 27.07.2015] Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick im Ruhestand
Mit dem Ablauf des 31. Juli 2015 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Schlick wurde am 29. März 1950 in Steinwenden (Kreis Kaiserslautern) geboren, wuchs in Edesheim auf und wohnt in Edenkoben (Südliche Weinstraße). Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Schlick im April 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war er zunächst bei dem Landgericht Frankenthal, dem Amtsgericht Ludwigshafen und im rheinland-pfälzischen Justizministerium tätig. Anschließend wechselte er zum Landgericht Kaiserlautern, wo er im Februar 1982 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von Januar 1983 bis Ende 1985 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof (V. Zivilsenat) abgeordnet. Am 2. September 1986 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. Hieran schloss sich von Mitte September 1986 bis Anfang März 1994 eine langjährige Abordnung an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz an. Dort wirkte Herr Schlick in der Abteilung Öffentliches Recht als Leiter eines Referats mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit durch mehrfache Abordnungen an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Erfurt, wo er sich dem Aufbau der Justiz im Freistaat Thüringen sowie insbesondere des dortigen Notariats widmete.
Am 4. März 1994 wurde Herr Schlick zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an, dessen Vorsitzender er seit dem 17. Dezember 2003 ist und den er im Großen Senat für Zivilsachen sowie im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertritt. Von Mai 2001 bis Ende 2003 war er zugleich Mitglied des Senats für Anwaltssachen. Neben dem Vorsitz im III. Zivilsenat war ihm von Anfang 2004 bis Ende 2009 auch derjenige im Senat für Notarsachen übertragen. Seit 2005 war er langjähriges Mitglied des Präsidiums und seit 2006 auch des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.
Am 6. Juli 2009 wurde Herr Schlick zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. In dieser Funktion war er seit Ende 2009 mit der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben für das Sachgebiet Informationstechnik und Telekommunikation beauftragt. Während der fünfmonatigen Vakanz der Präsidentenstelle im Jahre 2014 führte er den Bundesgerichtshof allein.
Herr Schlick ist ein ausgewiesener Experte sowohl des Zivilrechts als auch des öffentlichen Rechts. Er hat in seiner über 21 Jahre währenden Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof - zunächst als Beisitzer, dann als Vorsitzender - die Rechtsprechung der Spruchkörper, deren Mitglied er war und ist, in den diesen zugewiesenen Rechtsmaterien ganz entscheidend geprägt. Dies gilt vor allem für den III. Zivilsenat, dem er seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof angehört und dessen Vorsitz er vor mehr als elf Jahren übernommen hat. Der III. Zivilsenat hat traditionell eine breit gefächerte Zuständigkeit und ist vor allem zur Entscheidung über vielfältige Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche berufen, die ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben und häufig in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht komplexe Fragen aufwerfen. Auch als Vorsitzender des Senats für Notarsachen und als Mitglied des Senats für Anwaltssachen hat er sich große Verdienste erworben. Besondere Erwähnung verdienen die zahlreichen rechtlich schwierigen Verfahren, die der von ihm geleitete Senat für Notarsachen aus Anlass der teilweisen Überführung des badischen Amtsnotariats in das Nurnotariat zu bewältigen hatte.
Als Vizepräsident hat Herr Schlick ebenfalls Außergewöhnliches geleistet. Er hat sich den ihm zur selbständigen Wahrnehmung übertragenen arbeitsintensiven und zugleich für die Zukunft der Rechtspflege wichtigen IT-Angelegenheiten mit großem Engagement gewidmet. Während der fünfmonatigen Vakanz der Präsidentenstelle von Februar bis Juni 2014 hat er - zusätzlich zu seinen sonstigen vielfältigen Aufgaben - den Bundesgerichtshof in allen Bereichen geführt und im In- und Ausland repräsentiert.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Stefanie Hubig, wird Herrn Vizepräsidenten Schlick am 29. Juli 2015 im Rahmen einer Festveranstaltung im Stephanssaal in Karlsruhe offiziell verabschieden.
Karlsruhe, den 27. Juli 2015
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Mit dem Ablauf des 31. Juli 2015 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Schlick wurde am 29. März 1950 in Steinwenden (Kreis Kaiserslautern) geboren, wuchs in Edesheim auf und wohnt in Edenkoben (Südliche Weinstraße). Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Schlick im April 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war er zunächst bei dem Landgericht Frankenthal, dem Amtsgericht Ludwigshafen und im rheinland-pfälzischen Justizministerium tätig. Anschließend wechselte er zum Landgericht Kaiserlautern, wo er im Februar 1982 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von Januar 1983 bis Ende 1985 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof (V. Zivilsenat) abgeordnet. Am 2. September 1986 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. Hieran schloss sich von Mitte September 1986 bis Anfang März 1994 eine langjährige Abordnung an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz an. Dort wirkte Herr Schlick in der Abteilung Öffentliches Recht als Leiter eines Referats mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit durch mehrfache Abordnungen an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Erfurt, wo er sich dem Aufbau der Justiz im Freistaat Thüringen sowie insbesondere des dortigen Notariats widmete.
Am 4. März 1994 wurde Herr Schlick zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an, dessen Vorsitzender er seit dem 17. Dezember 2003 ist und den er im Großen Senat für Zivilsachen sowie im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertritt. Von Mai 2001 bis Ende 2003 war er zugleich Mitglied des Senats für Anwaltssachen. Neben dem Vorsitz im III. Zivilsenat war ihm von Anfang 2004 bis Ende 2009 auch derjenige im Senat für Notarsachen übertragen. Seit 2005 war er langjähriges Mitglied des Präsidiums und seit 2006 auch des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.
Am 6. Juli 2009 wurde Herr Schlick zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. In dieser Funktion war er seit Ende 2009 mit der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben für das Sachgebiet Informationstechnik und Telekommunikation beauftragt. Während der fünfmonatigen Vakanz der Präsidentenstelle im Jahre 2014 führte er den Bundesgerichtshof allein.
Herr Schlick ist ein ausgewiesener Experte sowohl des Zivilrechts als auch des öffentlichen Rechts. Er hat in seiner über 21 Jahre währenden Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof - zunächst als Beisitzer, dann als Vorsitzender - die Rechtsprechung der Spruchkörper, deren Mitglied er war und ist, in den diesen zugewiesenen Rechtsmaterien ganz entscheidend geprägt. Dies gilt vor allem für den III. Zivilsenat, dem er seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof angehört und dessen Vorsitz er vor mehr als elf Jahren übernommen hat. Der III. Zivilsenat hat traditionell eine breit gefächerte Zuständigkeit und ist vor allem zur Entscheidung über vielfältige Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche berufen, die ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben und häufig in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht komplexe Fragen aufwerfen. Auch als Vorsitzender des Senats für Notarsachen und als Mitglied des Senats für Anwaltssachen hat er sich große Verdienste erworben. Besondere Erwähnung verdienen die zahlreichen rechtlich schwierigen Verfahren, die der von ihm geleitete Senat für Notarsachen aus Anlass der teilweisen Überführung des badischen Amtsnotariats in das Nurnotariat zu bewältigen hatte.
Als Vizepräsident hat Herr Schlick ebenfalls Außergewöhnliches geleistet. Er hat sich den ihm zur selbständigen Wahrnehmung übertragenen arbeitsintensiven und zugleich für die Zukunft der Rechtspflege wichtigen IT-Angelegenheiten mit großem Engagement gewidmet. Während der fünfmonatigen Vakanz der Präsidentenstelle von Februar bis Juni 2014 hat er - zusätzlich zu seinen sonstigen vielfältigen Aufgaben - den Bundesgerichtshof in allen Bereichen geführt und im In- und Ausland repräsentiert.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Stefanie Hubig, wird Herrn Vizepräsidenten Schlick am 29. Juli 2015 im Rahmen einer Festveranstaltung im Stephanssaal in Karlsruhe offiziell verabschieden.
Karlsruhe, den 27. Juli 2015
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