29.07.2015 13:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neuer Richter am BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Ministerialrat Dr. Wolfgang Bär zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bär ist 55 Jahre alt. Nach Abschl ...
[Bundesgerichtshof BGH - 29.07.2015] Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Ministerialrat Dr. Wolfgang Bär zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bär ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als Akademischer Rat an der Universität Bayreuth trat er 1991 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingesetzt, wo er im Dezember 1992 zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Mai 1994 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Amtsgericht Bayreuth. In den Jahren 1994 bis 2000 war er zudem mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an die Datenverarbeitungsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg abgeordnet. Ab Juni 2000 war Herr Dr. Bär für sieben Jahre als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare tätig. In dieser Zeit, im August 2005, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert. Seit November 2011 leitete er - bis Ende 2012 im Wege der Abordnung, seit Anfang 2013 als Ministerialrat - in der Abteilung für Strafrecht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein Referat, dessen Aufgaben sich insbesondere auf die Internet- sowie die sonstige Informations- und Kommunikationskriminalität erstrecken.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Bär dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 29. Juli 2015

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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