30.07.2015 13:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt
Welttag gegen Menschenhandel
Kurzfassung: Welttag gegen MenschenhandelIG BAU fordert mehr Kontrollen und praxistaugliches StrafrechtDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel st ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 30.07.2015] Welttag gegen Menschenhandel
IG BAU fordert mehr Kontrollen und praxistaugliches Strafrecht
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel stärkere Kontrollen und eine echte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. "Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland haben sich inzwischen mafiaähnliche Strukturen entwickelt. Kriminelle nutzen dabei das minimale Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko aus. Dies ist bei gleichem Profit deutlich geringer als etwa beim Drogenhandel. Banden schleusen Arbeiter unter falschen Versprechungen nach Deutschland, wo sie sie finanziell und körperlich ausbeuten. Betroffen davon sind insbesondere die Bauwirtschaft sowie viele Branchen mit niedrigen Löhnen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Wir haben Instrumente, dagegen vorzugehen. Doch diese Mittel werden künstlich stumpf gehalten. Es ist höchste Zeit, dem Menschenhandel mit aller Konsequenz entgegenzutreten. Dazu müssen die Kontrollen der Finanzkontrolle vor Ort ausgeweitet werden. Das kann nur mit mehr Personal gelingen. Gleichzeitig muss das Strafrecht den Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung so regeln, dass es endlich praxistauglich wird."
Die IG BAU fordert für mehr Kontrollen eine Personalaufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf 10 000 Beschäftigte. Dabei müssen die Kontrolleure die Arbeitsbedingungen vor Ort überprüfen und zwar auch, ob der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (233 StGB) vorliegt. "Überprüfungen lediglich vom Schreibtisch aus, wie sich das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorstellt, reichen nicht aus. Das zeigt die tägliche Erfahrung", sagte Feiger. Die von der Bundesregierung hastig und nur pro forma umgesetzte EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss zudem grundlegend überarbeitet werden. Das derzeitige Strafrecht entfaltet keine präventive Wirkung, weil klare Definitionen fehlen und die Anwendung zu kompliziert ist.
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand - Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main
Telefon:+496995737135
Telefax:+496995737138
presse@igbau.de
www.igbau.de
IG BAU fordert mehr Kontrollen und praxistaugliches Strafrecht
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel stärkere Kontrollen und eine echte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. "Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland haben sich inzwischen mafiaähnliche Strukturen entwickelt. Kriminelle nutzen dabei das minimale Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko aus. Dies ist bei gleichem Profit deutlich geringer als etwa beim Drogenhandel. Banden schleusen Arbeiter unter falschen Versprechungen nach Deutschland, wo sie sie finanziell und körperlich ausbeuten. Betroffen davon sind insbesondere die Bauwirtschaft sowie viele Branchen mit niedrigen Löhnen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Wir haben Instrumente, dagegen vorzugehen. Doch diese Mittel werden künstlich stumpf gehalten. Es ist höchste Zeit, dem Menschenhandel mit aller Konsequenz entgegenzutreten. Dazu müssen die Kontrollen der Finanzkontrolle vor Ort ausgeweitet werden. Das kann nur mit mehr Personal gelingen. Gleichzeitig muss das Strafrecht den Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung so regeln, dass es endlich praxistauglich wird."
Die IG BAU fordert für mehr Kontrollen eine Personalaufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf 10 000 Beschäftigte. Dabei müssen die Kontrolleure die Arbeitsbedingungen vor Ort überprüfen und zwar auch, ob der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (233 StGB) vorliegt. "Überprüfungen lediglich vom Schreibtisch aus, wie sich das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorstellt, reichen nicht aus. Das zeigt die tägliche Erfahrung", sagte Feiger. Die von der Bundesregierung hastig und nur pro forma umgesetzte EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss zudem grundlegend überarbeitet werden. Das derzeitige Strafrecht entfaltet keine präventive Wirkung, weil klare Definitionen fehlen und die Anwendung zu kompliziert ist.
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