Firmengründung in den USA

Fachkanzlei Roske Schumann & Burghart LLP stellt sich vor
Kurzfassung: Eine Firmengründung in den USA stellt an Neugründer zwar deutlich weniger Anforderungen als dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist, dennoch können bei der Firmengründung einige Stolpersteine auftreten, welchen man bereits im Vorfeld aus dem Weg gehen kann, wenn man den richtigen Berater an der Seite hat.
Firmengründung in den USA Infografik Firmengründung USA
[Roske Schumann & Burghart LLP - 31.07.2015] Die Firmengründung in den USA bietet für Investoren und Gründer einige Vorteile gegenüber dem deutschen Markt. So erhalten in vielen Staaten wie beispielsweise Alabama, Colorado, Florida oder Michigan sogenannte Small Businesses (zu Deutsch: Kleinunternehmen) steuerliche Begünstigungen, die den Firmenaufbau erleichtern sollen. Aber auch für Großunternehmen bieten sich viele Vorteile. Die größten Pluspunkte sind die flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, die Möglichkeit der unbürokratischen Gründung und somit der schnelle Verfahrenslauf. Außerdem sind die Gründungsmodalitäten relativ leicht, vergleicht man sie mit Deutschland. Auch die geringen Gründungskosten veranlassen viele Neugründer zu einer Firmengründung in den USA. Sehr beliebt ist neben der Gründung eines Small Business, von denen es in den USA aktuell ca. 28 Millionen gibt, die Errichtung einer Corporation. Die Corporation ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland. Die Gründungsmodalitäten werden auf Staatsebene geregelt, d.h. sie sind in jedem Bundesstaat unterschiedlich. Beliebtester Bundesstaat zur Firmengründung ist Delaware, da es dort die niedrigste Besteuerung und eine Haftungsbegrenzung gibt. Bisher wurden in Delaware 850.000 neue Firmen gegründet, darunter auch Microsoft und Google. Weiterführende Informationen zur Firmengründung in den USA sowie die beigefügte Infografik finden sich unter: https://magic.piktochart.com/output/6309903-infografik-firmengrundung

Vorteile einer Firmengründung als US-Corporation
- Der Haftungsschutz einer US-Corporation ist höher als der einer deutschen AG oder GmbH. Das gesamte private Vermögen bleibt geschützt.
- Die Steuern für Unternehmensgewinne sind geringer als im deutschen Rechtssystem.
- Es muss bei Gründung kein Stammkapital eingezahlt werden.
- Gründer können anonym bleiben. Dies erleichtert die erneute Gründung nach Konkurs.

Der Ablauf einer Corporation Gründung in den USA
Es muss zuerst eine Gründungssatzung (Articels of Corporation) erstellt werden. In der Satzung werden Angaben zum Firmensitz und Gründer gemacht sowie andere betriebliche Daten festgehalten. Anschließend erhält man die Eintragungsbestätigung für das Unternehmen - das sogenannte Certificate of Status. Ebenso notwendiger Bestandteil der Gründung ist die Gründungsversammlung. Diese muss protokolliert werden. Nachdem das diese Schritte erfolgreich absolviert wurden, erhält die Corporation eine Steuernummer und ist somit ins Handelsregister eingetragen.
Unterstützung bei der Firmengründung in den USA
Obwohl die Gründungsmodalitäten recht einfach sind und nur wenige Anforderungen an die Neugründer gestellt werden, so sind die rechtlichen Hürden doch sehr unterschiedlich zu Deutschland. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich von einem Spezialisten in Sachen Firmengründung in den USA beraten zu lassen. Viele Fachkanzleien bieten ihre Hilfe bei der Neugründung in Amerika an. Eine davon ist Roske Schumann & Burghart LL, welche die von der German American Trade Association (GATA) und den deutschsprachigen Handels-, Industrie- und Wirtschaftskammern für das nordamerikanische Geschäft empfohlene Sozietät ist.
Weitere Informationen
Roske Schumann & Burghart LLP
Roske Schumann & Burghart LLP ist eine im Jahre 2003 gegründete Fachkanzlei für deutschsprachige Firmen in den USA. Die Kanzlei ist mit derzeit 8 Anwälten eine Full Service Law Firm für mittelständische Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland und Österreich.
Roske Schumann & Burghart LLP, Herr Christian Burghart
350 Fifth Avenue Suite 5220, 10118 New York, United States of America
Tel.: +1.212.584.4230; http://rsbnyc.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Christian Burghart

Roske Schumann & Burghart LLP
350 Fifth Avenue Suite 5220
10118 New York
United States of America

E-Mail:
Web:
Tel:
+1.212.584.4230
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/127395

https://www.prmaximus.de/pressefach/roske-schumann-und-burghart-llp-pressefach.html
Die Pressemeldung "Firmengründung in den USA" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Firmengründung in den USA" ist Roske Schumann & Burghart LLP, vertreten durch Christian Burghart.