03.08.2015 09:46 Uhr in Gesundheit & Wellness von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen?
Kurzfassung: Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen?Umfrage zur Professionellen Zahnreinigung: Fast jede zweite Kasse gewährt ZuschüsseEin sauberes Gebiss und präventiver Schutz vor Karies- und Parodo ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 03.08.2015] Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen?
Umfrage zur Professionellen Zahnreinigung: Fast jede zweite Kasse gewährt Zuschüsse
Ein sauberes Gebiss und präventiver Schutz vor Karies- und Parodontalerkrankungen - viele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim Zahnarzttermin aus guten Gründen für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). Jetzt ergab eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Wiederspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK: zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln."
Nutzen der PZR als präventive Maßnahme anerkannt
Fest steht: Mittel- und langfristig kann mit einer PZR eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst Elemente einer PZR. "Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontal-erkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt", sagte Eßer.
Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen Krankenkassen
Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der PZR zum Anlass genommen, und eine Umfrage bei allen 124 vom GKV-Spitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Immerhin 61 Kassen beteiligten sich an der Umfrage. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann.
Verschiedene Varianten von Zuschüssen für eine PZR
Etliche der durch die KZBV befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.
Umfrage-Ergebnisse als Tabelle
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Umfrage-Ergebnisse mit den Leistungen der Krankenkassen bei der PZR als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 15 der "Zahnärztlichen Mitteilungen" (zm) sowie auf der Website der KZBV, auf der zudem das Praxisplakat "Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen" in zwei Größen zum Download bereitsteht.
Umfang und Nutzen einer PZR
Eine PZR umfasst eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Sie ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreicht der Zahnarzt bei einer PZR Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung.
Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist die PZR auch ein wichtiger Bestandteil zahnmedizinischer Prävention. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies beugt Allgemeinerkrankungen wie Diabetes vor, da der Patient insgesamt weniger Bakterien im Körper hat.
Umfrage zur Professionellen Zahnreinigung: Fast jede zweite Kasse gewährt Zuschüsse
Ein sauberes Gebiss und präventiver Schutz vor Karies- und Parodontalerkrankungen - viele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim Zahnarzttermin aus guten Gründen für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). Jetzt ergab eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Wiederspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK: zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln."
Nutzen der PZR als präventive Maßnahme anerkannt
Fest steht: Mittel- und langfristig kann mit einer PZR eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst Elemente einer PZR. "Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontal-erkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt", sagte Eßer.
Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen Krankenkassen
Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der PZR zum Anlass genommen, und eine Umfrage bei allen 124 vom GKV-Spitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Immerhin 61 Kassen beteiligten sich an der Umfrage. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann.
Verschiedene Varianten von Zuschüssen für eine PZR
Etliche der durch die KZBV befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.
Umfrage-Ergebnisse als Tabelle
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Umfrage-Ergebnisse mit den Leistungen der Krankenkassen bei der PZR als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 15 der "Zahnärztlichen Mitteilungen" (zm) sowie auf der Website der KZBV, auf der zudem das Praxisplakat "Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen" in zwei Größen zum Download bereitsteht.
Umfang und Nutzen einer PZR
Eine PZR umfasst eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Sie ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreicht der Zahnarzt bei einer PZR Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung.
Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist die PZR auch ein wichtiger Bestandteil zahnmedizinischer Prävention. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies beugt Allgemeinerkrankungen wie Diabetes vor, da der Patient insgesamt weniger Bakterien im Körper hat.
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