03.08.2015 17:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neue Richterin beim BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ulrike Liebert zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Liebert is ...
[Bundesgerichtshof BGH - 03.08.2015] Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ulrike Liebert zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Liebert ist 40 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Landgericht Stuttgart sowie dem Amtsgericht Esslingen eingesetzt. Von September 2005 bis Februar 2007 sowie erneut von August 2008 bis Juli 2009 war
Frau Dr. Liebert an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet; während dessen wurde sie Anfang September 2005 zunächst zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und sodann im Juni 2006 zur Richterin am Landgericht Stuttgart ernannt. Seit November 2010 war sie bei dem Oberlandesgericht Stuttgart tätig, wo sie am 30. November 2011 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert wurde.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Liebert dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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