05.08.2015 15:10 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Hannover Rückversicherung
Hannover Rück-Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes Kapitalmodell
Kurzfassung: Hannover Rück-Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes KapitalmodellDie Hannover Rück-Gruppe hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der ...
[Hannover Rückversicherung - 05.08.2015] Hannover Rück-Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes Kapitalmodell
Die Hannover Rück-Gruppe hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen.
Nach intensiven Vorbereitungen hat die Hannover Rück-Gruppe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen. Dieses Modell wird bereits seit mehreren Jahren im Risikomanagement und in der Unternehmenssteuerung der Hannover Rück-Gruppe erfolgreich eingesetzt und deckt im Rahmen der Umsetzung von Solvency II die für die Unternehmenssteuerung wichtigsten Zeichnungs-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken ab.
"Mit unserem internen Kapitalmodell können wir, anders als mit einem Standardmodell, die Risikostruktur unseres Rückver-sicherungsgeschäfts bestmöglich abbilden und so auch unsere aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im Rahmen von Solvency II weiterhin effizient umsetzen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin.
Die Kapitalbedeckungsquote liegt zum 31.12.2014 nach den zukünftigen Solvency II-Regeln für die Hannover Rück-Gruppe weiterhin komfortabel bei über 250 %.
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Hannover Rückversicherungs-AG
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover
Deutschland
Telefon: 05 11/ 56 04-0
Telefax: 05 11/ 56 04-11 88
Mail: info@hannover-re.com
URL: http://www.hannover-rueck.de
Die Hannover Rück-Gruppe hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen.
Nach intensiven Vorbereitungen hat die Hannover Rück-Gruppe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen. Dieses Modell wird bereits seit mehreren Jahren im Risikomanagement und in der Unternehmenssteuerung der Hannover Rück-Gruppe erfolgreich eingesetzt und deckt im Rahmen der Umsetzung von Solvency II die für die Unternehmenssteuerung wichtigsten Zeichnungs-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken ab.
"Mit unserem internen Kapitalmodell können wir, anders als mit einem Standardmodell, die Risikostruktur unseres Rückver-sicherungsgeschäfts bestmöglich abbilden und so auch unsere aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im Rahmen von Solvency II weiterhin effizient umsetzen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin.
Die Kapitalbedeckungsquote liegt zum 31.12.2014 nach den zukünftigen Solvency II-Regeln für die Hannover Rück-Gruppe weiterhin komfortabel bei über 250 %.
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, 30625 Hannover , Deutschland
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