08.08.2015 10:08 Uhr in Medien & Presse und in Computer & Internet von deluxe Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Freispruch für sechs Mitarbeiter der Münchner U-Bahnwache vor dem Münchner Amtsgericht
Tom Heindl, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in München erwirkt Freispruch für Angeklagten.Kurzfassung: Strafverteidiger Tom Heindl aus der Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte in München - ra-heindl.de - übernahm als Fachanwalt für Strafrecht die Verteidigung eines Mitarbeiters der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Dieser musste sich zusammen mit fünf anderen Kollegen am 22. Juli 2015 wegen Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Lorenz Leitmeier verantworten. Tom Heindl setzte als Strafverteidiger in München erfolgreich die Interessen seines Mandanten durch und erzielte einen Freispruch.
Strafverteidiger Tom Heindl aus München erreicht Freispruch für Mitarbeiter der Münchner U-Bahnwache vor dem Münchner Amtsgericht
[deluxe Marketing UG (haftungsbeschränkt) - 08.08.2015] Strafverteidiger Tom Heindl aus der Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte in München - ra-heindl.de - übernahm als Fachanwalt für Strafrecht in München die Verteidigung eines Mitarbeiters der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Dieser musste sich zusammen mit fünf anderen Kollegen am 22. Juli 2015 wegen Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Lorenz Leitmeier verantworten. Tom Heindl setzte als Strafverteidiger in München erfolgreich die Interessen seines Mandanten durch und erzielte einen Freispruch.
Grund für die strafrechtliche Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht München war ein Vorfall, der sich nach dem Besuch des Münchner Oktoberfestes 2013 an der U-Bahn Station am Hauptbahnhof in München ereignete. Dort hielt sich zu diesem Zeitpunkt eine Familie aus dem Münchner Umland auf, Gustav M. (51), Renate M. (55) und der Sohn der Familie, die an diesem Tag gemeinsam den Geburtstag von Gustav M. gefeiert hatten. Nach Aussagen der Familie soll es auf dem Heimweg an der U-Bahnstation Hauptbahnhof zu grundlosen Übergriffen durch die Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft gekommen sein. Nach Angaben von Renate M. würgten die Mitarbeiter ihren Sohn, während sich mehrere Mitarbeiter auf ihren Mann warfen. Auch sie sei gewürgt und zu Boden gedrückt worden. Dabei habe sie sich eine Rippe gebrochen, nachdem einer der Mitarbeiter sich auf sie "geschmissen" habe. Vor dem Amtsgericht versicherte sie, dass es keinen Grund für dieses Verhalten der Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft gegeben habe.
Diese Schilderung des Sachverhalts erfuhr jedoch im Laufe der Verhandlung eine Wende. Tatsächlich geschah das Eingreifen des Münchner Sicherheitspersonals nicht ohne Grund. Die Mitarbeiter der U-Bahnwache begründeten ihr Handeln damit, dass zwischen Vater und Sohn die Fäuste geflogen seien. Ein MVG-Mitarbeiter hatte eine "Schlägerei in der U-Bahn" gemeldet. Vater und Sohn hätten sich gegenseitig Schläge verpasst, wobei der Grund für die Auseinandersetzung unklar war. Aufgrund dieser Meldung griff das MVG-Sicherheitspersonal an der U-Bahnstation am Münchner Hauptbahnhof ein. Richter Lorenz Leitmeier kommentierte die Aktion der U-Bahnwache mit den Worten, dass das Sicherheitspersonal nicht "zimperlich" gewesen sei. Gleiches gilt auch für die Gegenseite, die nicht weniger zimperlich gegen das Sicherheitspersonal vorgegangen ist. So soll der Sohn der Familie massiv damit gedroht haben, die Sicherheitsleute umbringen zu wollen. Die Gegenwehr war so heftig, dass sich diese dazu veranlasst sahen, die Bundespolizei zu rufen, die den Sohn fesseln musste.
Die Familie bestritt vor Gericht die Aussagen der MVG-Mitarbeiter, die sich aus Sicherheitsgründen zu einem Einschreiten verpflichtet sahen. Stattdessen gab die Familie an, dass es in der U-Bahn eine Rempelei zwischen dem Sohn und einem Unbekannten gegeben habe. Allerdings verstrickten sich die Familienmitglieder dabei in Widersprüche, sodass ihre Aussagen fragwürdig waren und nicht für eine eindeutige Beweislage ausreichten. Außerdem gab es verschiedene MVG-Mitarbeiter, die die Faustschläge zwischen Vater und Sohn bestätigten, wodurch die sechs Beschuldigten entlastet wurden. Das Verfahren endete nach dem strafrechtlichen Leitsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - mit einem Freispruch.
Tom Heindl, Strafverteidiger in München und Fachanwalt für Strafrecht in München in der Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte (ra-heindl.de) begrüßte den Freispruch seines Mandanten und wies darauf hin, dass es unter anderem Aufgabe der U-Bahnwache sei, insbesondere bei Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest für die Sicherheit der Gäste bei der An- und Abreise mit Verkehrsmitteln der MVG zu sorgen. Danach sei die U-Bahnwache verpflichtet, so Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht in München, weiter, gegen Unruhestifter so früh wie möglich zum Schutz der anderen Fahrgäste einzuschreiten.
Weitere Informationen über die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte in München sowie über den Fachanwalt für Strafrecht in München, Tom Heindl, erhalten Sie auf ra-heindl.de.
Grund für die strafrechtliche Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht München war ein Vorfall, der sich nach dem Besuch des Münchner Oktoberfestes 2013 an der U-Bahn Station am Hauptbahnhof in München ereignete. Dort hielt sich zu diesem Zeitpunkt eine Familie aus dem Münchner Umland auf, Gustav M. (51), Renate M. (55) und der Sohn der Familie, die an diesem Tag gemeinsam den Geburtstag von Gustav M. gefeiert hatten. Nach Aussagen der Familie soll es auf dem Heimweg an der U-Bahnstation Hauptbahnhof zu grundlosen Übergriffen durch die Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft gekommen sein. Nach Angaben von Renate M. würgten die Mitarbeiter ihren Sohn, während sich mehrere Mitarbeiter auf ihren Mann warfen. Auch sie sei gewürgt und zu Boden gedrückt worden. Dabei habe sie sich eine Rippe gebrochen, nachdem einer der Mitarbeiter sich auf sie "geschmissen" habe. Vor dem Amtsgericht versicherte sie, dass es keinen Grund für dieses Verhalten der Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft gegeben habe.
Diese Schilderung des Sachverhalts erfuhr jedoch im Laufe der Verhandlung eine Wende. Tatsächlich geschah das Eingreifen des Münchner Sicherheitspersonals nicht ohne Grund. Die Mitarbeiter der U-Bahnwache begründeten ihr Handeln damit, dass zwischen Vater und Sohn die Fäuste geflogen seien. Ein MVG-Mitarbeiter hatte eine "Schlägerei in der U-Bahn" gemeldet. Vater und Sohn hätten sich gegenseitig Schläge verpasst, wobei der Grund für die Auseinandersetzung unklar war. Aufgrund dieser Meldung griff das MVG-Sicherheitspersonal an der U-Bahnstation am Münchner Hauptbahnhof ein. Richter Lorenz Leitmeier kommentierte die Aktion der U-Bahnwache mit den Worten, dass das Sicherheitspersonal nicht "zimperlich" gewesen sei. Gleiches gilt auch für die Gegenseite, die nicht weniger zimperlich gegen das Sicherheitspersonal vorgegangen ist. So soll der Sohn der Familie massiv damit gedroht haben, die Sicherheitsleute umbringen zu wollen. Die Gegenwehr war so heftig, dass sich diese dazu veranlasst sahen, die Bundespolizei zu rufen, die den Sohn fesseln musste.
Die Familie bestritt vor Gericht die Aussagen der MVG-Mitarbeiter, die sich aus Sicherheitsgründen zu einem Einschreiten verpflichtet sahen. Stattdessen gab die Familie an, dass es in der U-Bahn eine Rempelei zwischen dem Sohn und einem Unbekannten gegeben habe. Allerdings verstrickten sich die Familienmitglieder dabei in Widersprüche, sodass ihre Aussagen fragwürdig waren und nicht für eine eindeutige Beweislage ausreichten. Außerdem gab es verschiedene MVG-Mitarbeiter, die die Faustschläge zwischen Vater und Sohn bestätigten, wodurch die sechs Beschuldigten entlastet wurden. Das Verfahren endete nach dem strafrechtlichen Leitsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - mit einem Freispruch.
Tom Heindl, Strafverteidiger in München und Fachanwalt für Strafrecht in München in der Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte (ra-heindl.de) begrüßte den Freispruch seines Mandanten und wies darauf hin, dass es unter anderem Aufgabe der U-Bahnwache sei, insbesondere bei Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest für die Sicherheit der Gäste bei der An- und Abreise mit Verkehrsmitteln der MVG zu sorgen. Danach sei die U-Bahnwache verpflichtet, so Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht in München, weiter, gegen Unruhestifter so früh wie möglich zum Schutz der anderen Fahrgäste einzuschreiten.
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deluxe Marketing UG (haftungsbeschränkt), Herr Patrick Sönmez
Gaisbühlstrasse 68, 91056 Erlangen, Deutschland
Tel.: 09131-9234866; https://deluxe-marketing.com
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