12.08.2015 16:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
KORREKTUR der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015: März 2015: 512 000 Personen beziehen Grundsicherung im Alter
Kurzfassung: KORREKTUR der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015: März 2015: 512 000 Personen beziehen Grundsicherung im AlterIm März 2015 bezogen in Deutschland rund 512 000 Personen Leistungen der Grundsi ...
[Statistisches Bundesamt - 12.08.2015] KORREKTUR der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015: März 2015: 512 000 Personen beziehen Grundsicherung im Alter
Im März 2015 bezogen in Deutschland rund 512 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren unter diesen Leistungsbeziehern mit 61 % mehr Frauen als Männer (39 %).
In der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015 ist die Anzahl der Empfänger/innen je 1 000 Einwohner für den 31.12.2014 und März 2015 fehlerhaft berechnet worden. Die korrigierten Werte sind im weiteren Text hervorgehoben und in der Tabelle aufgeführt
Im März 2015 erhielten im früheren Bundesgebiet 34 von 1 000 Einwohnern im Rentenalter ab 65 Jahre und 3 Monate Leistungen der Grundsicherung; in den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es 20 von 1 000 Einwohnern. Spitzenreiter unter den Bundesländern war der Stadtstaat Hamburg (74 je 1 000 Einwohner). Die Bevölkerung in Thüringen (10 je 1 000 Einwohner) und Sachsen (11 je 1 000 Einwohner) nahm diese Leistungen am seltensten in Anspruch.
Auf Grundsicherung sind im Rentenalter insbesondere Frauen im früheren Bundesgebiet angewiesen: Im März 2015 bezogen im früheren Bundesgebiet 36 von 1 000 Frauen und 30 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es jeweils 20 von 1 000 Frauen beziehungsweise 1 000 Männern.
Neben den rund 512 000 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Rentenalter gab es im März 2015 deutschlandweit rund 483 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung. Diese waren mindestens 18 Jahre alt, hatten das Rentenalter von 65 Jahren und 3 Monaten allerdings noch nicht erreicht. Damit bezogen im März 2015 rund 995 000 volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.
Die Grundsicherungsstatistik nach dem SGB XII wurde mit dem 1. Berichtsquartal 2015 neu konzipiert. Die Zahl der Empfänger/innen bezieht sich dabei immer auf den letzten Monat des Berichtsquartals. Bei der erstmaligen Erhebung kam es zur Untererfassung in verschiedenen Ländern. Für Deutschland insgesamt beträgt die Untererfassung im März 2015 schätzungsweise 10 000 bis 15 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII, der größte Teil davon in Berlin (schätzungsweise 10 000 Leistungsberechtigte).
Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 20. Dezember 2012 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem 1. Berichtsquartal 2015 von einer dezentralen Jahres- auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt mit einem geänderten beziehungsweise erweiterten Merkmalskatalog. Die Berichtsstellen übermitteln ihre Daten ausschließlich elektronisch direkt ans Statistische Bundesamt.
weitere Informationen zur Neukonzeption der Grundsicherungsstatistik
Weitere Auskünfte gibt:
Statistisches Bundesamt Destatis
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Antje Lemmer
Telefon: +49 611 75 8157
Mail: poststelle@destatis.de
URL: http://www.destatis.de/
Im März 2015 bezogen in Deutschland rund 512 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren unter diesen Leistungsbeziehern mit 61 % mehr Frauen als Männer (39 %).
In der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015 ist die Anzahl der Empfänger/innen je 1 000 Einwohner für den 31.12.2014 und März 2015 fehlerhaft berechnet worden. Die korrigierten Werte sind im weiteren Text hervorgehoben und in der Tabelle aufgeführt
Im März 2015 erhielten im früheren Bundesgebiet 34 von 1 000 Einwohnern im Rentenalter ab 65 Jahre und 3 Monate Leistungen der Grundsicherung; in den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es 20 von 1 000 Einwohnern. Spitzenreiter unter den Bundesländern war der Stadtstaat Hamburg (74 je 1 000 Einwohner). Die Bevölkerung in Thüringen (10 je 1 000 Einwohner) und Sachsen (11 je 1 000 Einwohner) nahm diese Leistungen am seltensten in Anspruch.
Auf Grundsicherung sind im Rentenalter insbesondere Frauen im früheren Bundesgebiet angewiesen: Im März 2015 bezogen im früheren Bundesgebiet 36 von 1 000 Frauen und 30 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es jeweils 20 von 1 000 Frauen beziehungsweise 1 000 Männern.
Neben den rund 512 000 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Rentenalter gab es im März 2015 deutschlandweit rund 483 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung. Diese waren mindestens 18 Jahre alt, hatten das Rentenalter von 65 Jahren und 3 Monaten allerdings noch nicht erreicht. Damit bezogen im März 2015 rund 995 000 volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.
Die Grundsicherungsstatistik nach dem SGB XII wurde mit dem 1. Berichtsquartal 2015 neu konzipiert. Die Zahl der Empfänger/innen bezieht sich dabei immer auf den letzten Monat des Berichtsquartals. Bei der erstmaligen Erhebung kam es zur Untererfassung in verschiedenen Ländern. Für Deutschland insgesamt beträgt die Untererfassung im März 2015 schätzungsweise 10 000 bis 15 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII, der größte Teil davon in Berlin (schätzungsweise 10 000 Leistungsberechtigte).
Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 20. Dezember 2012 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem 1. Berichtsquartal 2015 von einer dezentralen Jahres- auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt mit einem geänderten beziehungsweise erweiterten Merkmalskatalog. Die Berichtsstellen übermitteln ihre Daten ausschließlich elektronisch direkt ans Statistische Bundesamt.
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Weitere Informationen
Statistisches Bundesamt,
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 8157; http://www.destatis.de/
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