13.08.2015 10:19 Uhr in Computer & Internet von Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Umsicht bei Nutzung von Gesundheits-Apps Co
Kurzfassung: Umsicht bei Nutzung von Gesundheits-Apps CoDie Bundeszahnärztekammer rät, nicht freigiebig Gesundheitsdaten preiszugebenPersönliche, gesundheitsbezogene Daten sind besonders schützenswert und sol ...
[Bundeszahnärztekammer (BZÄK) - 13.08.2015] Umsicht bei Nutzung von Gesundheits-Apps
Co
Die Bundeszahnärztekammer rät, nicht freigiebig Gesundheitsdaten preiszugeben
Persönliche, gesundheitsbezogene Daten sind besonders schützenswert und sollten nicht leichtfertig kommerziell orientierten Unternehmen überlassen werden, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Rahmen der aktuellen Diskussion zu den Gefahren und Chancen der zahlreich auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps.
"Für alle (Zahn-)Mediziner gilt die ärztliche Schweigepflicht, da Angaben und Befunde der Patienten hochsensible Daten sind. Mit diesem Bewusstsein um die Bedeutung von Gesundheitsdaten sehen wir die aktuellen Entwicklungen im freien, digitalen Markt sehr kritisch. Persönliche Daten sollten ausdrücklich geschützt sein", erklärt der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel.
Die Bundeszahnärztekammer fordert, die im "analogen" Alltag gebräuchlichen ethischen und rechtlichen Standards auch im Umgang mit digitalen Daten anzuwenden.
"Die Zahnärztekammern sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Gemeinwohl und damit den Patienteninteressen verpflichtet; wir sehen es daher als unsere Pflicht, hier auf eine gefährliche Entwicklung hinzuweisen", so Engel.
Kein Mensch dürfe letztendlich wegen gesundheitlicher Beschwerden benachteiligt werden, sei es durch teurere Versicherungsbeiträge oder Probleme im Berufsleben.
"Über Apps, Wearables und Self-Tracker können sensible Daten ausgelesen werden, über diese unkalkulierbaren Risiken sollten sich Anwender bewusst sein und überlegen, wem sie was anvertrauen möchten", ergänzt Engel. Vor der Zurverfügungstellung von zahnmedizinischen Daten sollten Patienten das Gespräch über die Risiken und Chancen mit ihrem behandelnden Zahnarzt suchen.
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Die Bundeszahnärztekammer rät, nicht freigiebig Gesundheitsdaten preiszugeben
Persönliche, gesundheitsbezogene Daten sind besonders schützenswert und sollten nicht leichtfertig kommerziell orientierten Unternehmen überlassen werden, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Rahmen der aktuellen Diskussion zu den Gefahren und Chancen der zahlreich auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps.
"Für alle (Zahn-)Mediziner gilt die ärztliche Schweigepflicht, da Angaben und Befunde der Patienten hochsensible Daten sind. Mit diesem Bewusstsein um die Bedeutung von Gesundheitsdaten sehen wir die aktuellen Entwicklungen im freien, digitalen Markt sehr kritisch. Persönliche Daten sollten ausdrücklich geschützt sein", erklärt der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel.
Die Bundeszahnärztekammer fordert, die im "analogen" Alltag gebräuchlichen ethischen und rechtlichen Standards auch im Umgang mit digitalen Daten anzuwenden.
"Die Zahnärztekammern sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Gemeinwohl und damit den Patienteninteressen verpflichtet; wir sehen es daher als unsere Pflicht, hier auf eine gefährliche Entwicklung hinzuweisen", so Engel.
Kein Mensch dürfe letztendlich wegen gesundheitlicher Beschwerden benachteiligt werden, sei es durch teurere Versicherungsbeiträge oder Probleme im Berufsleben.
"Über Apps, Wearables und Self-Tracker können sensible Daten ausgelesen werden, über diese unkalkulierbaren Risiken sollten sich Anwender bewusst sein und überlegen, wem sie was anvertrauen möchten", ergänzt Engel. Vor der Zurverfügungstellung von zahnmedizinischen Daten sollten Patienten das Gespräch über die Risiken und Chancen mit ihrem behandelnden Zahnarzt suchen.
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