Erste Schritte zur Verbandsklage eingeleitet: Einwendungen gegen Bauvorhaben eines Mastputenhalters in Nordrhein-Westfalen

Kurzfassung: Erste Schritte zur Verbandsklage eingeleitet: Einwendungen gegen Bauvorhaben eines Mastputenhalters in Nordrhein-WestfalenDer Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfal ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 17.08.2015] Erste Schritte zur Verbandsklage eingeleitet: Einwendungen gegen Bauvorhaben eines Mastputenhalters in Nordrhein-Westfalen

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen erheben Einwendungen gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers in Nordrhein-Westfalen (NRW). Daher haben die Verbände ihre Einwendung bei dem zuständigen Bauamt im Landkreis Warendorf eingereicht. Der beantragte Stallbau entspricht nach den vorliegenden Unterlagen einer klassischen konventionellen Tierhaltung: Die Tiere leben dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenbereiche, mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten und ohne Ruheplätze. Aus Sicht der Tierschützer widerspricht eine solche Putenhaltung dem Tierschutzgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass in den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die Kriterien einer Qualzucht erfüllen. Möglich ist die Einwendung der Tierschützer dank des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in NRW.
"Die vorgesehene Putenhaltung wäre tierschutzwidrig und nicht artgerecht. Wir haben nun umfangreiche Einwendungen eingereicht, weil wir im Grundsatz geklärt wissen wollen, ob solche Stallanlagen überhaupt noch genehmigungsfähig sind. Sollten diese Einwendungen nicht beachtet werden, gehen wir die weiteren Schritte bis zur Verbandsklage. Das gilt jetzt hier in Nordrhein-Westfalen, wir hoffen aber auf Signalwirkung auch auf andere Länder", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Haltung von Puten, lediglich freiwillige Vereinbarungen und den groben Rahmen des Tierschutzgesetzes. In Deutschland leben jährlich etwa 37 Millionen Puten in konventioneller Haltung. Sie werden häufig zu mehreren Zehntausenden in Ställen zusammengepfercht. Erlaubt sind laut der freiwilligen Vereinbarung der Putenwirtschaft bis zu 52 bzw. 58 Kilogramm pro Quadratmeter Bodenfläche; das sind etwa drei Hähne bzw. fünf Hennen eng gedrängt. Aufgrund der Zucht auf hohe Mastendgewichte und einen hohen Anteil an Brustmuskelfleisch (Putenbrust) leiden die Tiere unter Gleichgewichtsstörungen, schmerzhaften Fehlstellungen und Degenerationen der Beine. Der Platzmangel, die strukturlose und enge Umgebung sowie die angezüchteten Probleme des Bewegungsapparates verhindern, dass Puten ihr arteigenes Verhalten ausleben können. Die Folgen sind Schmerzen und Leiden sowie massive Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus, die bis zum Tod der Puten führen können.
Hintergrund Verbandsklage
Die Tierschutz-Verbandsklage, die mittlerweile in sieben Bundesländern eingeführt wurde und in mehreren anderen Bundesländern auf der politischen Agenda steht, ist ein zentrales Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz. Sie hilft, geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen

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Deutscher Tierschutzbund e.V. Der Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können.Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. Jede Stimme, die sich für die Tiere erhebt, trägt dazu bei zu erreichen, dass Tieren in unserer Obhut endlich ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird.Tierschutzbund FAQ Kontakt Presse Facebook Twitter Youtube Google+Tierschutzbund AKTION INFORMATION ORGANISATION Sie sind hier: Tierschutzbund > ORGANISATION > Selbstdarstellung Selbstdarstellung Transparenz Finanzen Struktur Einrichtungen Presse Gremien PartnerSelbstdarstellungDer Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können.Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. 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Wir wollen, dass dieser Anspruch für alle Tiere verwirklicht wird - in der Wirtschaft, der Forschung, im Privathaushalt und wo immer der Mensch mit Tieren Umgang hat.Für Tiere, die der Mensch in seine Obhut genommen hat, trägt er die Verantwortung - sei es in der Landwirtschaft, in Forschung und Industrie, im Privathaushalt oder auch bei Eingriffen in die Natur.Wir wollen, dass Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen geschützt werden. Tier-, Natur- und Artenschutz sind für uns untrennbar miteinander verbunden.Der praktische Einsatz zum Wohl aller Tiere und die Förderung des Tier- und Naturschutzgedankens sind zentrale Aufgaben des Deutschen Tierschutzbundes.
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