19.08.2015 15:52 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Polizeieinsatz verurteilt
Kurzfassung: Polizeieinsatz verurteiltDer Deutsche Journalisten-Verband hat das rüde Vorgehen nordrhein-westfälischer Polizeikräfte gegen Journalistinnen und Journalisten im Tagebau Garzweiler am vergangenen Wo ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 19.08.2015] Polizeieinsatz verurteilt
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das rüde Vorgehen nordrhein-westfälischer Polizeikräfte gegen Journalistinnen und Journalisten im Tagebau Garzweiler am vergangenen Wochenende kritisiert.
Gegen eine Journalistin setzten die Beamten Pfefferspray ein, eine dänische Journalistin wurde mehrere Stunden in einem Polizeikessel festgehalten, andere Journalistinnen und Journalisten wurden noch vor der Räumung des von rund 1.000 Klima-Demonstranten besetzten Tagebaus an der Berichterstattung gehindert. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wertete die massive Behinderung der Berichterstattungsmöglichkeiten durch die Polizei als Einschränkung der Pressefreiheit: "In Garzweiler wurden Journalisten wie Straftäter traktiert." Konken erinnerte daran, dass auch die Polizei in NRW die mit der Innenministerkonferenz verabredeten Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung zu beachten habe. Danach entscheiden die Medien in eigener Verantwortung, in welchem Umfang und in welcher Form sie berichten. Die Einsatzkräfte hätten stattdessen alles daran gesetzt, die Räumung des besetzten Geländes unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der DJV-Vorsitzende ließ die Begründung für den Polizeieinsatz, das Hausrecht des Garzweiler-Eigentümers RWE sei verletzt worden, nicht gelten: "Wenn vor dem Hintergrund der zum Teil hoch emotional geführten Klima- und Kohlediskussion Demonstranten einen Braunkohletagebau besetzen, haben Journalisten die Pflicht zur Berichterstattung." Daran dürfe die Polizei sie nicht hindern.
Der DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen bietet derweil seinen Mitgliedern unter den Garzweiler-Berichterstattern Beratung und gegebenenfalls rechtlichen Beistand an.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das rüde Vorgehen nordrhein-westfälischer Polizeikräfte gegen Journalistinnen und Journalisten im Tagebau Garzweiler am vergangenen Wochenende kritisiert.
Gegen eine Journalistin setzten die Beamten Pfefferspray ein, eine dänische Journalistin wurde mehrere Stunden in einem Polizeikessel festgehalten, andere Journalistinnen und Journalisten wurden noch vor der Räumung des von rund 1.000 Klima-Demonstranten besetzten Tagebaus an der Berichterstattung gehindert. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wertete die massive Behinderung der Berichterstattungsmöglichkeiten durch die Polizei als Einschränkung der Pressefreiheit: "In Garzweiler wurden Journalisten wie Straftäter traktiert." Konken erinnerte daran, dass auch die Polizei in NRW die mit der Innenministerkonferenz verabredeten Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung zu beachten habe. Danach entscheiden die Medien in eigener Verantwortung, in welchem Umfang und in welcher Form sie berichten. Die Einsatzkräfte hätten stattdessen alles daran gesetzt, die Räumung des besetzten Geländes unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der DJV-Vorsitzende ließ die Begründung für den Polizeieinsatz, das Hausrecht des Garzweiler-Eigentümers RWE sei verletzt worden, nicht gelten: "Wenn vor dem Hintergrund der zum Teil hoch emotional geführten Klima- und Kohlediskussion Demonstranten einen Braunkohletagebau besetzen, haben Journalisten die Pflicht zur Berichterstattung." Daran dürfe die Polizei sie nicht hindern.
Der DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen bietet derweil seinen Mitgliedern unter den Garzweiler-Berichterstattern Beratung und gegebenenfalls rechtlichen Beistand an.
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