31.08.2015 16:50 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Menschenrechtsbeauftragter Strässer besorgt über Journalisten-Urteil in Ägypten

Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer besorgt über Journalisten-Urteil in ÄgyptenDer Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, äußerte h ...
[Auswärtiges Amt - 31.08.2015] Menschenrechtsbeauftragter Strässer besorgt über Journalisten-Urteil in Ägypten

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, äußerte heute (31.08.) seine zunehmende Besorgnis über Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit in Ägypten:
Zusatzinformationen
Ich bin besorgt über die Bestätigung des Urteils gegen Mohamed Fadel Fahmy, Baher Mohamed und Peter Greste von Al Jazeera, in dem sie zu drei Jahren Haft verurteilt wurden, durch ein Berufungsgericht in Kairo am 29.08.2015.
Im Zusammenhang mit dem am 17.08.2015 in Kraft getretenen Anti-Terrorgesetz setzt sich damit ein besorgniserregender Trend zu Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit in Ägypten fort. Diese Einschränkungen der Grundrechte laufen aus unserer Sicht den wichtigen Bemühungen der ägyptischen Regierung um Stabilität im eigenen Land zuwider. Meinungs- und Pressefreiheit müssen unter allen Umständen geschützt werden, auch und gerade in schwierigen Zeiten.
Hintergrund:
Am 16. September 2015 trat das auch in Ägypten umstrittene Anti-Terrorismus-Gesetz (Gesetz 94/2015) in Kraft. Das Gesetz droht unter anderem Journalisten hohe Geldstrafen an, wenn sie sich bei der Berichterstattung zu bestimmten Themen nicht mit offiziellen Verlautbarungen übereinstimmen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hatte sich bereits am 17.08.2015 hierzu kritisch geäußert.
Die Al Jazeera Journalisten Baher Mohamed, Mohamed Fahmy und Peter Greste wurden im Dezember 2013 festgenommen und wegen "Verbreitens falscher Nachrichten" zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht kam zu der Feststellung, dass die genannten Personen mangels Registrierung bei der Pressegewerkschaft nicht Journalisten im Sinne des ägyptischen Rechts seien. Neben dem Vorwurf des Verbreitens falscher Nachrichten wurde ihnen der Gebrauch nicht registrierter Ausrüstung und die Bearbeitung von Videos mit dem Zweck der Störung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Verfahren hatten Vorwürfe der Unterstützung des Terrorismus und der Zusammenarbeit mit den verbotenen Muslimbrüdern gestanden, die durch die Anklagebehörden allerdings nicht substantiiert wurden.

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