02.09.2015 14:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
NS-Vergangenheit - Transparenz gefordert
Kurzfassung: NS-Vergangenheit - Transparenz gefordertDer Deutsche Journalisten-Verband hat die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begrüßt, nach der das Bundesland ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 02.09.2015] NS-Vergangenheit - Transparenz gefordert
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begrüßt, nach der das Bundeslandwirtschaftsministerium Auskunft über die Nazi-Vergangenheit seiner Beamten geben muss (Az. 8 A 2410/13).
Ein Journalist der Bild-Zeitung hatte vergeblich vollständige Einsicht in ein Gutachten verlangt, das mögliche Verstrickungen von 62 ehemaligen Beamten des Ministeriums mit dem NS-Regime untersucht hatte. Das Oberverwaltungsgericht urteilte daraufhin, dass bei noch lebenden Mitarbeitern des Ministeriums Textstellen geschwärzt werden könnten. Das gelte jedoch nicht bei verstorbenen Beamten. "Ob ein ehemaliger Ministerialbeamter Nazi war und sich womöglich an den Verbrechen des NS-Regimes beteiligt hat, ist von zeitgeschichtlicher Bedeutung", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Schutz der Privatsphäre der Betroffenen müsse dahinter zurückstehen.
Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Bundesministerien auf, offen mit der Nazi-Vergangenheit ihrer ehemaligen Beamten umzugehen. Wo Journalistinnen und Journalisten durch entsprechende Recherchen die notwendige zeitgeschichtliche Aufarbeitung leisten wollten, dürften sie daran nicht gehindert werden.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begrüßt, nach der das Bundeslandwirtschaftsministerium Auskunft über die Nazi-Vergangenheit seiner Beamten geben muss (Az. 8 A 2410/13).
Ein Journalist der Bild-Zeitung hatte vergeblich vollständige Einsicht in ein Gutachten verlangt, das mögliche Verstrickungen von 62 ehemaligen Beamten des Ministeriums mit dem NS-Regime untersucht hatte. Das Oberverwaltungsgericht urteilte daraufhin, dass bei noch lebenden Mitarbeitern des Ministeriums Textstellen geschwärzt werden könnten. Das gelte jedoch nicht bei verstorbenen Beamten. "Ob ein ehemaliger Ministerialbeamter Nazi war und sich womöglich an den Verbrechen des NS-Regimes beteiligt hat, ist von zeitgeschichtlicher Bedeutung", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Schutz der Privatsphäre der Betroffenen müsse dahinter zurückstehen.
Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Bundesministerien auf, offen mit der Nazi-Vergangenheit ihrer ehemaligen Beamten umzugehen. Wo Journalistinnen und Journalisten durch entsprechende Recherchen die notwendige zeitgeschichtliche Aufarbeitung leisten wollten, dürften sie daran nicht gehindert werden.
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