03.09.2015 15:57 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Amnesty warnt vor erneuter Einschränkung des Asylrechts
Kurzfassung: Amnesty warnt vor erneuter Einschränkung des AsylrechtsZu der von Innenminister de Maizière angekündigten möglichen Verfassungsänderung zur Flüchtlingspolitik sagt Andrea Berg, Leiterin der Abte ...
[Amnesty International - 03.09.2015] Amnesty warnt vor erneuter Einschränkung des Asylrechts
Zu der von Innenminister de Maizière angekündigten möglichen Verfassungsänderung zur Flüchtlingspolitik sagt Andrea Berg, Leiterin der Abteilung Länder, Themen und Asyl bei Amnesty International in Deutschland:
"Amnesty International ist alarmiert, wenn von einer möglichen Änderung des Art. 16a Grundgesetz, dem Grundrecht auf Asyl, gesprochen wird. Bereits im "Asylkompromiss" wurde dieses Recht 1993 de facto ausgehebelt. Auf erhöhte Flüchtlingszahlen darf nie mit einer Einschränkung des Asylrechts reagiert werden. Eine mögliche verfassungsrechtliche Verankerung der "sicheren Herkunftsstaaten" ist unvereinbar mit dem Menschenrecht auf die faire individuelle Prüfung eines jeden Asylantrags. Ein Maßnahmenpaket für Flüchtlinge darf nicht zum Abwehrprogramm werden."
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Amnesty International - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Zinnowitzer Straße 8
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Telefax: +49 (0)30 / 420248-488
Mail: presse@amnesty.de
URL: http://www.amnesty.de/
Zu der von Innenminister de Maizière angekündigten möglichen Verfassungsänderung zur Flüchtlingspolitik sagt Andrea Berg, Leiterin der Abteilung Länder, Themen und Asyl bei Amnesty International in Deutschland:
"Amnesty International ist alarmiert, wenn von einer möglichen Änderung des Art. 16a Grundgesetz, dem Grundrecht auf Asyl, gesprochen wird. Bereits im "Asylkompromiss" wurde dieses Recht 1993 de facto ausgehebelt. Auf erhöhte Flüchtlingszahlen darf nie mit einer Einschränkung des Asylrechts reagiert werden. Eine mögliche verfassungsrechtliche Verankerung der "sicheren Herkunftsstaaten" ist unvereinbar mit dem Menschenrecht auf die faire individuelle Prüfung eines jeden Asylantrags. Ein Maßnahmenpaket für Flüchtlinge darf nicht zum Abwehrprogramm werden."
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