04.09.2015 15:05 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Rechtsanwalt Marius Breucker Stuttgart
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Wenn sich Unternehmen zu einem Gemeinschaftsprojekt zusammenschließen, müssen sie nicht nur das Projekt, sondern auch die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit organisieren. "Die Projektpartner befassen sich häufig intensiv mit den Projektinhalten und vernachlässigen im Anfangsstadium die Frage der Projektorganisation", sagt Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Wirtschaftsrechtskanzlei Wüterich Breucker. Allein aufgrund der Vereinbarungen der Projektpartner können also zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Handelsgesellschaft entstehen. "Häufig ist diese Rechtsfolge nicht gewollt", so Marius Breucker.
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Autor der Pressemeldung "Vertragsgestaltung: Welcher Vertrag passt für ein Gemeinschaftsprojekt?" ist Rechtsanwälte Wüterich Breucker, vertreten durch Dr. Marius Breucker.