Jeder dritte Ostdeutsche wird bereits 2030 über 64 Jahre alt sein

Kurzfassung: Jeder dritte Ostdeutsche wird bereits 2030 über 64 Jahre alt seinDie Bevölkerung in den ostdeutschen Flächenländern wird in den kommenden 20 Jahren trotz Nettozuwanderung stark altern. Wie das Sta ...
[Statistisches Bundesamt - 07.09.2015] Jeder dritte Ostdeutsche wird bereits 2030 über 64 Jahre alt sein

Die Bevölkerung in den ostdeutschen Flächenländern wird in den kommenden 20 Jahren trotz Nettozuwanderung stark altern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nach Ländern mitteilt, wird der Anteil der über 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung der neuen Länder von 24 % im Jahr 2013 bereits bis zum Jahr 2030 voraussichtlich auf mindestens 32 % steigen. Danach wird er bis zum Jahr 2060 nur geringfügig auf mindestens 34 % zunehmen. Im übrigen Bundesgebiet wird der Anteil der über 64-Jährigen deutlich langsamer steigen und erst um 2060 ein vergleichbares Niveau von über 30 % erreichen.
Zugleich wird die Bevölkerungszahl in den ostdeutschen Flächenländern von 12,5 Millionen im Jahr 2013 auf etwa 9 Millionen im Jahr 2060 kontinuierlich sinken (- 26 %). Besonders stark wird dabei die Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (von 20 bis 64 Jahren) von rund 8 auf rund 5 Millionen abnehmen (- 40 %). Bei Annahme einer schwächeren Zuwanderung aus dem Ausland würde die Bevölkerung im Erwerbsalter zwischen 2013 und 2060 sogar um 44 % auf 4 Millionen zurückgehen.
Für das übrige Bundesgebiet zeigt die 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung eine stetigere demografische Entwicklung. In den westlichen Flächenländern ist demnach mit einem leichten Bevölkerungszuwachs von 1 bis 2 % bis Anfang der 2020er Jahre zu rechnen. Anschließend wird die Bevölkerungszahl allmählich sinken und im Jahr 2060 - je nach Stärke der Zuwanderung - mit 53 beziehungsweise 57 Millionen um 15 % beziehungsweise 8 % geringer sein als im Jahr 2013 (62 Millionen). Die Anzahl der 20- bis 64-Jährigen wird dabei um 29 % beziehungsweise 21 % zurückgehen.
Die Bevölkerungszahl in den Stadtstaaten würde - unter der Annahme stärkerer Zuwanderung - bis Ende der 2040er Jahre voraussichtlich sogar um 11 % im Vergleich zu 2013 auf 6,5 Millionen zunehmen und dann bis 2060 relativ stabil bleiben. Bei schwächerer Zuwanderung würde die Bevölkerungszahl bis 2028 um 6 % wachsen und anschließend bis 2060 auf knapp 6 Millionen zurückgehen. Die Anzahl der 20- bis 64-Jährigen wird in den Stadtstaaten bis 2060 relativ moderat jeweils um 6 % beziehungsweise 17 % sinken.
Diesen Ergebnissen liegen zwei Szenarien der zukünftigen Entwicklung zugrunde. Solche langfristige Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern Wenn-Dann-Aussagen und zeigen, wie sich die Bevölkerung und deren Struktur unter bestimmten Annahmen verändern würden.
Die Hypothesen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern leiten sich von den folgenden Annahmen für die 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland ab: eine jährliche Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau bei einem steigenden durchschnittlichen Alter der Frau bei der Geburt des Kindes, ein Anstieg der Lebenserwartung bei Geburt bis 2060 um 7 Jahre (Männer) beziehungsweise 6 Jahre (Frauen) sowie zwei Annahmen zur Höhe des Wanderungssaldos mit dem Ausland.
Die erste Annahme geht von einem Abflachen der anfangs sehr hohen jährlichen Nettozuwanderung von 500 000 auf 100 000 Personen innerhalb von 6 Jahren bis zum Jahr 2021 aus. Anschließend bleibt der Wanderungssaldo bei 100 000 Personen pro Jahr. In der zweiten Annahme sinkt der jährliche Wanderungssaldo bis zum Jahr 2021 auf 200 000 Personen und verfestigt sich dann auf diesem Niveau. In allen Unterlagen sowie im Internet-Angebot von Destatis werden diese Varianten als "Kontinuität bei schwächerer Zuwanderung" (Variante 1) und "Kontinuität bei stärkerer Zuwanderung" (Variante 2) bezeichnet.
Eine Binnenwanderung zwischen den Bundesländern wird in der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2039 berücksichtigt. Ab dem Jahr 2040 wird in der Modellrechnung keine Binnenwanderung mehr angenommen.
Die Ergebnisse sind für die einzelnen Bundesländer und Ländergruppen aufgrund der inhaltlich und methodisch konsistenten Annahmen und gleichen Berechnungsverfahren untereinander vergleichbar.

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