07.09.2015 12:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Maritimer Koordinator: Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit
Kurzfassung: Maritimer Koordinator: Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreitAuf Initiative des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und parlamentarischen Staatssekretärs beim Bu ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 07.09.2015] Maritimer Koordinator: Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit
Auf Initiative des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer, hat sich die Bundesregierung auf eine dauerhafte Entfristung der Versicherungssteuerbefreiung für Schiffserlöspools geeinigt. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Abstimmung des Deutschen Bundestages ist für die erste Sitzungswoche im Oktober 2015 geplant.
Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, betonte: "Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit. Das ist eine gute Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seeschifffahrt. Denn so können deutsche Reedereien dieses effiziente Instrument zum Ausgleich von Marktschwankungen und zur Vermeidung von Unterbeschäftigung weiterhin so nutzen, wie international üblich. Sie müssen nicht mehr befürchten, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu erleiden. Das ist ein weiterer Baustein, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung erfüllt mit dieser Maßnahme einen wichtigen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag."
Durch sog. Erlöspools können teilnehmende Reedereien besser auf Marktschwankungen reagieren und das Risiko der Unterbeschäftigung von einzelnen Schiffen untereinander ausgleichen. Zudem sichert die Erlösteilung über den Pool gleichmäßigere Einnahmen. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Bislang waren diese Erlöspools lediglich bis Ende 2015 von der Steuerpflicht befreit. Mit der nun in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung erfolgt eine dauerhafte Entfristung.
Pressekontakt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Auf Initiative des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer, hat sich die Bundesregierung auf eine dauerhafte Entfristung der Versicherungssteuerbefreiung für Schiffserlöspools geeinigt. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Abstimmung des Deutschen Bundestages ist für die erste Sitzungswoche im Oktober 2015 geplant.
Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, betonte: "Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit. Das ist eine gute Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seeschifffahrt. Denn so können deutsche Reedereien dieses effiziente Instrument zum Ausgleich von Marktschwankungen und zur Vermeidung von Unterbeschäftigung weiterhin so nutzen, wie international üblich. Sie müssen nicht mehr befürchten, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu erleiden. Das ist ein weiterer Baustein, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung erfüllt mit dieser Maßnahme einen wichtigen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag."
Durch sog. Erlöspools können teilnehmende Reedereien besser auf Marktschwankungen reagieren und das Risiko der Unterbeschäftigung von einzelnen Schiffen untereinander ausgleichen. Zudem sichert die Erlösteilung über den Pool gleichmäßigere Einnahmen. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Bislang waren diese Erlöspools lediglich bis Ende 2015 von der Steuerpflicht befreit. Mit der nun in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung erfolgt eine dauerhafte Entfristung.
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