Parlament nimmt seine Rechte im Fall Portugal wahr

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 11.05.2011
Pressemitteilung vom: 11.05.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Die Details der beantragten Hilfen werden wir sehr intensiv und kritisch prüfen Die von der Portugiesischen Republik beantragten Hilfen zur Euro-Stabilisierung werden heute im Haushaltsauschuss und morgen im Plenum des Deutschen Bundestages ...

[CDU/CSU-Fraktion - 11.05.2011] Parlament nimmt seine Rechte im Fall Portugal wahr


Die Details der beantragten Hilfen werden wir sehr intensiv und kritisch prüfen

Die von der Portugiesischen Republik beantragten Hilfen zur Euro-Stabilisierung werden heute im Haushaltsauschuss und morgen im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:


Die Euro-Stabilisierung ist im ureigenem Interesse Deutschlands, seiner Wirtschaft und damit der gesamten Gesellschaft. Daher werden wir sehr intensiv und kritisch die Details der beantragten Hilfen für Portugal beleuchten und prüfen, insbesondere die Konditionalität der Hilfen. Das sind wir dem deutschen Steuerzahler schuldig. Trotz der zeitlichen Enge lässt sich der Haushaltsausschuss ausführlich unterrichten, bevor das für das weitere Regierungshandeln notwendige Einvernehmen hergestellt wird.

Für uns Unions-Haushälter ist klar: Auch beim künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss ein Verfahren gefunden werden, mit dem die Parlamentsrechte gewahrt bleiben. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Dass dies mit gutem Willen geht, zeigt der aktuelle Fall Portugal. Über die Details der künftigen Parlamentsbeteiligung werden wir uns aber noch verständigen müssen.

Hintergrund:

Bundesfinanzminister Dr. Wolfang Schäuble wird heute im Haushaltsausschuss die Details zur beantragten Hilfen für Portugal von insgesamt 78 Milliarden Euro erläutern. Er wird das notwendige Einvernehmen mit dem Ausschuss zur anteiligen Hilfe aus der Europäischen Finanzstabili¬sierungsfazilität (EFSF) herstellen. Der Deutsche Bundestag wird morgen darüber hinaus eine Stellungnahme (gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union) zu der anteiligen Hilfe aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) abgeben. Damit nimmt das Parlament seine Rechte bei dieser zentralen Entscheidung wahr.


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