15.09.2015 10:34 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Gesetzgeber wird aktiv
Kurzfassung: Gesetzgeber wird aktivDer Deutsche Journalisten-Verband sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem neuen Urhebervertragsrecht die Absicht, eine wesentliche Stärkung der Rolle de ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 15.09.2015] Gesetzgeber wird aktiv
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem neuen Urhebervertragsrecht die Absicht, eine wesentliche Stärkung der Rolle der Urheber gegenüber den Verwertern vorzunehmen.
Der DJV forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, bei der im Koalitionsvertrag festgelegten Reform des Urhebervertragsrechts den Eckpunkten und Intentionen des Referentenentwurfs zu folgen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Der Entwurf weist in die richtige Richtung, auch wenn einige Punkte noch nachgebessert werden sollten."
Das Bundesjustizministerium sieht im Gesetzentwurf etwa die Einführung eines Verbandsklagerechts zur Durchsetzung von Vergütungsregeln vor. Wenn sich beispielsweise Zeitungsverlage nicht an die von ihrem Branchenverband BDZV zusammen mit dem DJV ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie halten, kann nach dem Reformentwurf künftig der DJV auf die Einhaltung der Vergütungsregeln klagen. Bisher müssen das die betroffenen Journalistinnen und Journalisten um den Preis selbst erledigen, danach keine Aufträge mehr zu bekommen. Ferner sieht der Entwurf vor, dass individuelle Honorarverträge zwischen dem Verlag und einem Freien nicht unter dem Niveau der Gemeinsamen Vergütungsregeln liegen dürfen. Das reformierte Recht betont den Grundsatz der angemessenen Beteiligung der Urheber an jeder Verwertung. Damit sind mehrfache Nutzungen, zum Beispiel von einem Presseartikel in verschiedenen Medien, auch mehrfach zu vergüten.
Der DJV-Vorsitzende nannte die geplante Reform "das richtige Gesetz zur rechten Zeit". Innerhalb des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger gebe es Bestrebungen, die Gemeinsamen Vergütungsregeln "zur Kann-Bestimmung für knauserige Verlage abzuwerten". Dem schiebe der Referentenentwurf einen Riegel vor.
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Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem neuen Urhebervertragsrecht die Absicht, eine wesentliche Stärkung der Rolle der Urheber gegenüber den Verwertern vorzunehmen.
Der DJV forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, bei der im Koalitionsvertrag festgelegten Reform des Urhebervertragsrechts den Eckpunkten und Intentionen des Referentenentwurfs zu folgen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Der Entwurf weist in die richtige Richtung, auch wenn einige Punkte noch nachgebessert werden sollten."
Das Bundesjustizministerium sieht im Gesetzentwurf etwa die Einführung eines Verbandsklagerechts zur Durchsetzung von Vergütungsregeln vor. Wenn sich beispielsweise Zeitungsverlage nicht an die von ihrem Branchenverband BDZV zusammen mit dem DJV ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie halten, kann nach dem Reformentwurf künftig der DJV auf die Einhaltung der Vergütungsregeln klagen. Bisher müssen das die betroffenen Journalistinnen und Journalisten um den Preis selbst erledigen, danach keine Aufträge mehr zu bekommen. Ferner sieht der Entwurf vor, dass individuelle Honorarverträge zwischen dem Verlag und einem Freien nicht unter dem Niveau der Gemeinsamen Vergütungsregeln liegen dürfen. Das reformierte Recht betont den Grundsatz der angemessenen Beteiligung der Urheber an jeder Verwertung. Damit sind mehrfache Nutzungen, zum Beispiel von einem Presseartikel in verschiedenen Medien, auch mehrfach zu vergüten.
Der DJV-Vorsitzende nannte die geplante Reform "das richtige Gesetz zur rechten Zeit". Innerhalb des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger gebe es Bestrebungen, die Gemeinsamen Vergütungsregeln "zur Kann-Bestimmung für knauserige Verlage abzuwerten". Dem schiebe der Referentenentwurf einen Riegel vor.
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