22.09.2015 10:14 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus?
Kurzfassung: Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus?Kommunaler Bundeswettbewerb startetWie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus? Kommunaler Bundeswettbewerb startetHeute startet der siebte Bund ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 22.09.2015] Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus?
Kommunaler Bundeswettbewerb startet
Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus? Kommunaler Bundeswettbewerb startet
Heute startet der siebte Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention". Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema "Innovative Suchtprävention vor Ort" einzureichen. Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.
Marlene Mortler: "In der Drogen- und Suchtprävention kommt es vor allem auf die Kommunen an. Viele von ihnen haben in den letzten Jahren große Erfolge erzielt, mit spannenden Konzepten und hoch engagierten Persönlichkeiten. Die herausragenden kommunalen Präventionsansätze wollen wir mit unserem Wettbewerb bekannter machen. So bekommen wir innovative Suchtprävention in die Fläche."
Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak, oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel eingereicht werden.
"Das diesjährige Thema ‚Innovative Suchtprävention vor Ort richtet den Blick auf die große Vielfalt der kommunalen Suchtprävention, um neue Ansätze, Zugänge und Vernetzungsideen aus allen Bereichen zu unterstützen", betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Ich freue mich auf viele kreative und nachahmenswerte Maßnahmen aus den Kommunen. So kann aus einer einzelnen lokalen Idee ein gemeinsames Netzwerk entstehen. Genau das ist das Ziel des Wettbewerbs."
Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden.
"Durch die Zusammenarbeit von Kassen und Kommunen können Strukturen entstehen, die Suchtprävention im öffentlichen Raum verankern. Neben diesen regional vernetzten Aktivitäten gegen den Missbrauch von Alkohol, Tabak oder illegalen Suchtmitteln brauchen wir beim Thema Suchtprävention auch einen großen gesellschaftlicher Konsens. Hier ist eine entsprechende Rahmensetzung gefragt, z. B. in Form von Werbeverboten für Suchtmittel. Am Beispiel von Tabakwaren zeigt sich auch, dass die Höhe von Steuern einen deutlichen Einfluss auf den Konsum hat. Erst die Kombination aus Verhältnis- und Verhaltensprävention verspricht einen nachhaltigen Erfolg", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Der Bundeswettbewerb hat zum Ziel, hervorragende kommunale Aktivitäten in der Suchtprävention herauszustellen und die Konzepte bundesweit bekannt zu machen, damit sie von anderen Städten, Gemeinden oder Kreisen nachgeahmt werden können.
Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Innovativ können Maßnahmen und Projekte sein, die
- bisher noch nicht angesprochene Zielgruppen ansprechen
- Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel von Armut betroffene Familien) miteinbeziehen
- neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
- neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
- geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
- bislang noch nicht einbezogene Süchte/Suchtstoffe in den Blick nehmen
- "Soziale Medien" (Facebook, Twitter und weitere) nutzen
- mit neuen oder bislang noch wenig eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten
Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Beiträge können bis zum 15. Januar 2016 eingereicht werden.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt.
Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin.
Pressekontakt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-8992280
Telefax: 0221-8992201
Mail: poststelle@bzga.de
URL: http://www.bzga.de
Kommunaler Bundeswettbewerb startet
Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus? Kommunaler Bundeswettbewerb startet
Heute startet der siebte Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention". Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema "Innovative Suchtprävention vor Ort" einzureichen. Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.
Marlene Mortler: "In der Drogen- und Suchtprävention kommt es vor allem auf die Kommunen an. Viele von ihnen haben in den letzten Jahren große Erfolge erzielt, mit spannenden Konzepten und hoch engagierten Persönlichkeiten. Die herausragenden kommunalen Präventionsansätze wollen wir mit unserem Wettbewerb bekannter machen. So bekommen wir innovative Suchtprävention in die Fläche."
Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak, oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel eingereicht werden.
"Das diesjährige Thema ‚Innovative Suchtprävention vor Ort richtet den Blick auf die große Vielfalt der kommunalen Suchtprävention, um neue Ansätze, Zugänge und Vernetzungsideen aus allen Bereichen zu unterstützen", betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Ich freue mich auf viele kreative und nachahmenswerte Maßnahmen aus den Kommunen. So kann aus einer einzelnen lokalen Idee ein gemeinsames Netzwerk entstehen. Genau das ist das Ziel des Wettbewerbs."
Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden.
"Durch die Zusammenarbeit von Kassen und Kommunen können Strukturen entstehen, die Suchtprävention im öffentlichen Raum verankern. Neben diesen regional vernetzten Aktivitäten gegen den Missbrauch von Alkohol, Tabak oder illegalen Suchtmitteln brauchen wir beim Thema Suchtprävention auch einen großen gesellschaftlicher Konsens. Hier ist eine entsprechende Rahmensetzung gefragt, z. B. in Form von Werbeverboten für Suchtmittel. Am Beispiel von Tabakwaren zeigt sich auch, dass die Höhe von Steuern einen deutlichen Einfluss auf den Konsum hat. Erst die Kombination aus Verhältnis- und Verhaltensprävention verspricht einen nachhaltigen Erfolg", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Der Bundeswettbewerb hat zum Ziel, hervorragende kommunale Aktivitäten in der Suchtprävention herauszustellen und die Konzepte bundesweit bekannt zu machen, damit sie von anderen Städten, Gemeinden oder Kreisen nachgeahmt werden können.
Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Innovativ können Maßnahmen und Projekte sein, die
- bisher noch nicht angesprochene Zielgruppen ansprechen
- Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel von Armut betroffene Familien) miteinbeziehen
- neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
- neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
- geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
- bislang noch nicht einbezogene Süchte/Suchtstoffe in den Blick nehmen
- "Soziale Medien" (Facebook, Twitter und weitere) nutzen
- mit neuen oder bislang noch wenig eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten
Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Beiträge können bis zum 15. Januar 2016 eingereicht werden.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt.
Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin.
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Telefax: 0221-8992201
Mail: poststelle@bzga.de
URL: http://www.bzga.de
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA),
, 51109 Köln , Deutschland
Tel.: 0221-8992280; http://www.bzga.de
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