Gabriel: Kabinettbeschluss zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stärkt effiziente Wärme- und Stromversorgung

Kurzfassung: Gabriel: Kabinettbeschluss zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stärkt effiziente Wärme- und StromversorgungDas Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 23.09.2015] Gabriel: Kabinettbeschluss zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stärkt effiziente Wärme- und Stromversorgung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um. Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten."
Mit der Novelle des KWK-Gesetzes soll sichergestellt werden, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu eine deutlich verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht.
Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Dabei wird für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben Vertrauensschutz gewährt.
Weiterhin werden auch bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützt, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.
Ziel ist es, hiermit eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor zu erzielen. Um eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Mio. Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von 4 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.
Zudem ist es ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.
Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes finden Sie hier (PDF: 309 KB).
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